- Frage an die Immo-Profis wg. Eigenheimzulage und kostenlose Vermietung an Eltern - Svenni, 18.10.2005, 16:37
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
- Re: EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Svenni, 19.10.2005, 08:27
- Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - bernor, 18.10.2005, 22:21
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Vielen Dank für deine Ausführungen!:-) (o.Text) - Svenni, 19.10.2005, 12:54
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
Als Ergänzung zu Ricolettos Posting
-->Hi Svenni,
hierzu der passende Gesetzestext:
§ 6 EigZulG
(1)... Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen, jedoch nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte, wenn bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Anschaffung der Objekte die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
(2) Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, steht jeder Anteil an dieser Wohnung einer Wohnung gleich; (...) Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn Ehegatten Eigentümer der Wohnung sind und bei den Ehegatten die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. (...)
Im Klartext: Ehegatten im Sinne des § 26 Abs. 1 EStG (= nicht getrennt lebend) können grundsätzlich für 2 Objekte insgesamt die Zulage bekommen, wobei es, solange die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen bzw. beim vorherigen Objekt vorgelegen haben, auf die (Mit-)Eigentumsverhältnisse der Ehegatten im einzelnen nicht ankommt und Miteigentum an einer gemeinsamen Wohnung als ein Objekt betrachtet wird.
Angewandt auf Deinen Fall: Wenn ihr die erste zulagebegünstigte Wohnung bereits als Ehegatten erworben habt (genauer: in einem Jahr, in dem bereits die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllt waren - kann auch im ersten Ehejahr zu einem Zeitpunkt vor der Heirat gewesen sein), dann ist die Gewährung der Zulage für die neue Wohnung, die ihr „unentgeltlich nahen Angehörigen zu eigenen Wohnzwecken“ überlaßt, in puncto Objektverbrauch unproblematisch.
Ein Steuerberater sollte hier allerdings, wegen der Alternative „normale“ Vermietung (wegen der 75%-Grenze auch ein heikles Thema für sich), auf jeden Fall eingeschaltet werden.
Gruß bernor

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