- Frage an die Immo-Profis wg. Eigenheimzulage und kostenlose Vermietung an Eltern - Svenni, 18.10.2005, 16:37
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
- Re: EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Svenni, 19.10.2005, 08:27
- Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - bernor, 18.10.2005, 22:21
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Vielen Dank für deine Ausführungen!:-) (o.Text) - Svenni, 19.10.2005, 12:54
- Ergänzung - bernor, 19.10.2005, 10:06
- Re: Als Ergänzung zu Ricolettos Posting - Svenni, 19.10.2005, 08:30
- EigZul grundsätzlich für beide Ehepartner einmal möglich... - Ricoletto, 18.10.2005, 18:26
Ergänzung
-->Hi Svenni,
Vielen Dank. Ergo muss also die Eigenheimzulage für die neue Wohnung VON meiner Ehefrau beantragt werden, wenn die erste Zulage für unser Haus von mir beantragt wurde, nich wahr?
in dem vom mir zitierten Gesetzestext wird nur bestimmt, daß Ehegatten für insgesamt zwei Objekte die Zulage beantragen können - es wird darin nichts Ausdrückliches zu den Eigentumsverhältnissen gesagt; daher kommt es hier nicht darauf an, welcher Ehegatte jeweils Eigentümer ist bzw. bei dem ersten Objekt war und dementsprechend die Zulage bekommen hat (theoretisch kann also z.B. der Ehemann als jeweiliger Alleineigentümer zweimal die Zulage bekommen).
Wenn euch jeweils die Hälfte der zu fördernden Wohnung gehört, werden beide Miteigentumsanteile zusammen als ein Objekt betrachtet; ihr könnt also die Zulage gemeinsam beantragen - was hier auch anzuraten ist, weil, wenn allein Deine Frau für ihren hälftigen Anteil die Zulage beantragen würde, sie diese dann auch nur auf der Basis ihres Anteils (= 8 mal 1% von hier 35.000,- Euro), also eben die Hälfte der insgesamt möglichen Zulage, bekäme.
Gruß bernor

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