- wer kennt sich aus mit Verspätungen bei Fliegern? - Toby0909, 20.10.2005, 09:38
- Aus einem Juraforum/Dumm gelaufen:-( - XERXES, 20.10.2005, 09:47
- Re: wer kennt sich aus mit Verspätungen bei Fliegern? - Sorrento, 20.10.2005, 09:52
- Danke owT - Toby0909, 20.10.2005, 13:20
Re: wer kennt sich aus mit Verspätungen bei Fliegern?
-->Hallo Toby,
>Inzwischen ist die Ankunft auf morgen frĂĽh 5.10 vertagt worden - ursprĂĽnglich war es mal 9.40 h heute morgen.
>Was kann man wie geltend machen?
vielleicht hilft dir der Text weiter:
http://europa.eu.int/comm/transport/air/rights/doc/2005_01_19_apr_leaflet_de.pdf
Große Verspätungen
Soforthilfe
Haben Sie rechtzeitig eingecheckt fĂĽr einen Flug (CharterflĂĽge inbegriffen),
• der von einem Flughafen in der EU startet oder
• dessen Ziel sich innerhalb der EU befindet,aber von einem
Flughafen außerhalb der EU startet und von einer EUFluggesellschaftdurchgeführt wird,und erwartet die befördernde Fluggesellschaft eineVerspätung, die
• bei Flügen von 1 500 km und weniger 2 Stunden oder mehr,
• bei längeren Flügen innerhalb der EU und anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km 3 Stunden oder mehr, und
• bei Flügen über 3 500 km außerhalb der EU 4 Stunden
oder mehr beträgt, muss sie Ihnen Mahlzeiten, Getränke, notfalls Hotelunterkunft
(inklusive Transfer) sowie Möglichkeiten zur Telekommunikation anbieten.
Beträgt die Verspätung 5 Stunden oder mehr, muss Ihnen die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten.
Werden Ihnen diese Rechte vorenthalten, wenden Sie sich unverzĂĽglich mit einer Beschwerde an die Fluggesellschaft, die den Flug durchfĂĽhrt.
Spätere Ansprüche
Ist - unabhängig von Start- und Zielort - eine EU-Fluggesellschaft für die Verspätung eines Fluges verantwortlich, können Sie bis zu 4 150 SZR * für jeglichen entstandenen Schaden einfordern. Falls die Fluggesellschaft den Schadensersatzforderungen nicht nachkommt, steht Ihnen der Rechtsweg
offen. Sie können diese Schadensersatzforderungen an die Fluggesellschaft richten, mit der Sie einen Beförderungsvertrag haben, oder an die Gesellschaft, die den Flug durchführte.
Was ist zuerst zu tun?
Sind Sie mit einem der in diesem Merkblatt genannten Probleme konfrontiert, sollten Sie den Vertreter der Fluggesellschaft, die Ihren Flug durchfĂĽhrt, unverzĂĽglich auffordern, sich Ihrer Sache anzunehmen.
Nächste Schritte Im Fall von Nichtbeförderung, Annullierung oder einer großen Verspätung und der Nichterfüllung von Pflichten durch die Fluggesellschaft sollten Sie sich bei dem zuständigen nationalen Aufsichtsorgan beschweren. Startet Ihr Flug in einem Land der EU, so richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem betreffenden Land. Bei Flügen mit Ziel innerhalb der EU, die aber von einem Flughafen außerhalb der EU starten und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, richten Sie Ihre Beschwerde an die Stelle in dem Land
des Zielflughafens. Name und Adresse der betreffenden Stelle sowie Angaben zu Organisationen, die bei anderen Beschwerden (z. B.Gepäck,Verletzung oder Tod,
Pauschalreisen) beraten und Hilfe leisten, sind
erhältlich unter EuropeDirect Freephone *, Tel. 00 800 6 7 8 9 10 11, oder über
E-Mail: mail@europe-direct.cec.eu.int
´
Angaben zu Ihrer Beschwerde nimmt auch die
Europäische Kommission,
Generaldirektion Energie und Verkehr, B-1049 BrĂĽssel, entgegen [Fax (32-2) 299 10 15

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