- Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Aleph, 01.11.2005, 20:07
- Re: Ist mir genauso gegangen - Theo Stuss, 01.11.2005, 20:35
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:53
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:56
- Dank für die Antworten! (o.Text) - Aleph, 01.11.2005, 21:11
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:56
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Gewinnmitnehmer, 01.11.2005, 22:57
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - ManfredF, 02.11.2005, 10:16
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Midas, 02.11.2005, 14:16
Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung
-->Hi Aleph,
>ich habe vor zwei Wochen bei eBay ein Auto ersteigert mit der angegebenen Kilometerleistung 116.000 km. In der Ausschreibung stand, Scheckheft sei vorhanden.
>Als ich das Fahrzeug in München abholen wollte (Fahrtzeit: 7 h), stellte sich heraus, dass nur ein zweiter KFZ-Brief und nur ein zweites Scheckheft existieren.
>Das Fahrzeug ist Baujahr 1988, der erste Eintrag im Scheckheft ist von 1998 beim km-Stand 35.000 km. Also kann die Kilometerleisting nicht stimmen. Es handelt sich um Betrug.
Klingt in der Tat faul. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß die 35.000 wirklich stimmen, der Vorbesitzer könnte sehr wenig gefahren sein - unwahrscheinlich, aber möglich. Eine Frage der Beweislage.
>Ich nahm das Fahrzeug nicht ab, und schrieb unverzüglich den Sachverhalt eBay. Bisher habe ich statt einer fundierten Antwort die Mahnung des Versteigerers über eBay erhalten, den Kaufpreis zu zahlen.
>Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen?
Wenn es sich um Betrug handelt, nicht. Wenn die Kilometerleistung nicht stimmt, auch nicht, da dann ein Vertragsbestandteil nicht gegeben ist.
>Sollte ich den RA einschalten?
Du wirst den Vertrag anfechten müssen bzw. darlegen müssen, daß dieser nicht zustande gekommen ist. Wahrscheinlich hast du die Beweislast. Da ist ein RA empfehlenswert.
Außerdem findet ein Brief von einem RA oft leichter Gehör (bei e-Bay z.B.).
>Erschwerend ist, dass der Versteigerer mit dem Eigentümer (Halter) des Fahrzeugs nicht übereinstimmt.
Wie kann jemand etwas versteigern, das ihm nicht gehört? Handelt er im Auftrag des Eigentümers? Wenn ja, kann er das belegen? Hat er vom Eigentümer schriftlich den Auftrag?
(Ist der angebliche Eigentümer überhaupt der wirkliche Eigentümer? Vielleicht deswegen der zweite Kfz-Brief?)
>Kann ich von eBay die Personalien des Versteigers verlangen, um gegebenfalls eine Anzeige wegen Betrugs aufzugeben.
Ja. Name und Adresse der Vertragspartner sind grundlegender Vertragsbestandteil. Wie sollst du sonst wissen, mit wem du (angeblich) einen Vertrag hast.
>Gegen den Halter wäre eine Anzeige sinnlos.
Würde zuerst mit einem RA den Sachverhalt abklären, ob es wirklich Betrug ist. Wenn ja, dann Anzeige.
Gruß
Diogenes

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