- off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - nereus, 02.11.2005, 09:37
- Re: off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - CRASH_GURU, 02.11.2005, 09:49
- Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - LenzHannover, 05.11.2005, 21:41
- Re: Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - Tulpenblase, 05.11.2005, 21:48
- Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - LenzHannover, 05.11.2005, 21:41
- Re: was für Steuerart?........ - ottoasta, 02.11.2005, 10:12
- Re: was für Steuerart?......otto - nereus, 02.11.2005, 10:57
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - R.Deutsch, 02.11.2005, 10:59
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - nereus, 02.11.2005, 11:58
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - R.Deutsch, 02.11.2005, 12:42
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - Popeye, 02.11.2005, 13:05
- Zur Verantwortung ziehen? - FOX-NEWS, 02.11.2005, 14:21
- Re: Zur Verantwortung ziehen? - Popeye, 02.11.2005, 14:36
- Re: Zur Verantwortung ziehen? - le chat, 02.11.2005, 14:44
- Zur Verantwortung ziehen? - FOX-NEWS, 02.11.2005, 14:21
- Re: Halbteilungsgrundsatz - denkste, längst überholt - - Elli -, 02.11.2005, 13:08
- Re: Quelle vergessen...... - - Elli -, 02.11.2005, 13:09
- Re: Na ja - das ist als ob die Mafia darüber entscheidet, ob die... - R.Deutsch, 02.11.2005, 13:22
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - Popeye, 02.11.2005, 13:05
- Run aufs Finanzamt? - Ecki1, 02.11.2005, 12:50
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - R.Deutsch, 02.11.2005, 12:42
- Re: du bist also auch der Meinung............ - ottoasta, 02.11.2005, 15:41
- Und was ist mit denen...... - le chat, 02.11.2005, 16:16
- Ich schwöre…@ottoasta - Popeye, 02.11.2005, 17:06
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - ottoasta, 02.11.2005, 19:07
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - Popeye, 02.11.2005, 19:35
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - ottoasta, 02.11.2005, 19:07
- In der Tat, aber anders rum - Einlochen, diesen Systemzerstörer! - LenzHannover, 05.11.2005, 21:55
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - nereus, 02.11.2005, 11:58
- Re: off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - CRASH_GURU, 02.11.2005, 09:49
off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses
-->Hallo!
Anbei möchte ich für eventuell Interessierte die Begleitumstände zum gestern diskutierten Sachverhalt zur Kenntnis geben.
Diese Informationen stammen vom Verwaltungsgericht Trier und wurden mir auf Anfrage zugesandt.
Auszug aus den Seiten 4 bis 5:
Soweit die Verfügung zunächst auf die erheblichen Steuerrückstände des Antragstellers gestützt wurde, steht zur hinreichenden Überzeugung der erkennenden Kammer fest, dass der Antragsteller Steuerrückstände in Höhe von ca. 71.500 € aus seiner Tätigkeit als gewerblicher Ausbeiner hat. In den für die Jahre 1993 bis 2002 abgegebenen Steuererklärungen erklärte er hieraus Umsätze und gewerbliche Einkünfte. Nachdem beim Finanzamt xxxxx eine vom Finanzamt xxxxxxxxx erstellte Kontrollmitteilung eingegangen war, nach der der Antragsteller der Fleischmarkt xxxxxxxxxx GmbH in xxxxxxx für Aushilfs-, Ausbein- und Zerlegearbeiten in den Jahren 1999, 2000, 2001 Beträge in nicht unerheblichem Umfang in Rechnung gestellt hatte, und diese vom zuständigen Finanzbeamten überprüft worden waren, wurde der Steuerberater des Antragstellers mit Schreiben vom 22. Oktober 2003 unter Hinweis auf den Inhalt der Kontrollmitteilung und dass diese Umsätze erheblich von den erklärten Umsätzen abwichen, um Überprüfung und Stellungnahme gebeten. Am 02. Februar 2004 übersandte der Steuerberater sodann einen vom Antragsteller unterzeichneten Vordruck „Strafbefreiende Erklärung“ nach dem Strafbefreiungsgesetz (StraBEG), mit der er unter Beifügung eines Verrechnungsschecks eine Strafbefreiung für die Jahre 1993 bis 2002 begehrte. Für die Jahre 1999, 2000 und 2001 vertrat das Finanzamt xxxxx die Auffassung, dass infolge vorheriger Tatentdeckung die Strafbefreiung nicht anerkannt werden könne. Dementsprechend erließ das Finanzamt xxxx geänderte Umsatz- und Einkommenssteuerbescheide vom 29. März 2004 bzw. 31. März 2004 unter Zugrundelegung der bekannt gewordenen Mehrbetriebseinnahmen. Den hiergegen erhobenen Einspruch sowie ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide, lehnte das Finanzamt mit Verfügung vom 24. Mai 2004 ab.
Ein nachfolgend beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde mit Beschluss vom 13. Juli 2005 (Az.: xxxxxxxx) abgelehnt. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Steuerbescheide bestünden. Zum Zeitpunkt der Abgabe der streitbefangenen Erklärung sei die Steuerstraftat bereits entdeckt gewesen.
Unter Würdigung dieses Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass der Antragsteller erhebliche Steuerrückstände sowohl beim Finanzamt xxxxxxxx als auch bei der Stadt xxxxxxxxx hat. Zwar bestreitet der Antragsteller das Vorliegen der objektiven Tatbestandsmerkmale des Passversagungsgrundes nach § 7 Abs. 1 Ziff. 4 PassG mit dem Hinweis darauf, dass die Voraussetzungen für eine Strafbefreiung vorlägen und er insofern bestrebt sei, seine Rechtsauffassung bis zum Bundesfinanzhof durch zu streiten, jedoch vermag dieser Einwand das Vorliegen einer steuerlichen Verpflichtung im Sinne des § 7 Abs. 1 Ziff. 4 PassG nicht zu entkräften.
Entgegen der Ansicht des Antragstellers setzt die Sicherstellung des Passes nicht voraus, dass das Vorhandensein von Steuerrückständen rechtskräftig festgestellt ist. Es genügt, wenn die entsprechende Annahme der Behörde durch bestimmte Tatsachen begründet ist. Bedürfte es einer rechtskräftigen Feststellung der Steuerschulden, könnte die durch die Vorschrift bezweckte Sicherung des staatlichen Steueranspruchs schon dadurch unterlaufen werden, dass gegen einen Steuerbescheid Rechtsmittel eingelegt werden. Ein solches Verständnis entspricht nicht dem Gesetz, das keinen unwiderlegbaren Nachweis fordert, sondern sich mit der durch bestimmte Tatsachen begründeten Annahme begnügt. Für die Annahme von Steuerschulden ausreichend ist es deshalb, dass vollstreckbare Steuerbescheide ergangen sind, die nicht offenbar rechtswidrig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. November 1988 - 1 S 3045/87 -).
mfG
nereus

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