- off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - nereus, 02.11.2005, 09:37
- Re: off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - CRASH_GURU, 02.11.2005, 09:49
- Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - LenzHannover, 05.11.2005, 21:41
- Re: Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - Tulpenblase, 05.11.2005, 21:48
- Unfug, er hat ganz frech betrogen und ist dabei erwischt worden! (o.Text) - LenzHannover, 05.11.2005, 21:41
- Re: was für Steuerart?........ - ottoasta, 02.11.2005, 10:12
- Re: was für Steuerart?......otto - nereus, 02.11.2005, 10:57
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - R.Deutsch, 02.11.2005, 10:59
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - nereus, 02.11.2005, 11:58
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - R.Deutsch, 02.11.2005, 12:42
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - Popeye, 02.11.2005, 13:05
- Zur Verantwortung ziehen? - FOX-NEWS, 02.11.2005, 14:21
- Re: Zur Verantwortung ziehen? - Popeye, 02.11.2005, 14:36
- Re: Zur Verantwortung ziehen? - le chat, 02.11.2005, 14:44
- Zur Verantwortung ziehen? - FOX-NEWS, 02.11.2005, 14:21
- Re: Halbteilungsgrundsatz - denkste, längst überholt - - Elli -, 02.11.2005, 13:08
- Re: Quelle vergessen...... - - Elli -, 02.11.2005, 13:09
- Re: Na ja - das ist als ob die Mafia darüber entscheidet, ob die... - R.Deutsch, 02.11.2005, 13:22
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - Popeye, 02.11.2005, 13:05
- Run aufs Finanzamt? - Ecki1, 02.11.2005, 12:50
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - R.Deutsch, 02.11.2005, 12:42
- Re: du bist also auch der Meinung............ - ottoasta, 02.11.2005, 15:41
- Und was ist mit denen...... - le chat, 02.11.2005, 16:16
- Ich schwöre…@ottoasta - Popeye, 02.11.2005, 17:06
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - ottoasta, 02.11.2005, 19:07
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - Popeye, 02.11.2005, 19:35
- Re: das was du schreibst ist alles richtig, doch......... - ottoasta, 02.11.2005, 19:07
- In der Tat, aber anders rum - Einlochen, diesen Systemzerstörer! - LenzHannover, 05.11.2005, 21:55
- Re: ist ja viel schlimmmer als ich dachte... - Reinhard - nereus, 02.11.2005, 11:58
- Re: off-topic: Hintergründe zum Entzug des Reisepasses - CRASH_GURU, 02.11.2005, 09:49
Re: Halbteilungsgrundsatz - denkste, längst überholt
-->>Das höchste Gericht hat entschieden, dass Steuerbelastung oberhalb von 50% nicht rechtens ist (Halbteilungsgrundsatz).
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Bundesfinanzhof
Pressemitteilung Nr. 16
vom 02.11.1999
Sogenannter Halbteilungsgrundsatz gilt nicht für die Einkommensteuer
In seinem Beschluß zur Vermögensteuer vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 - hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibe (sog. Halbteilungsgrundsatz).
Nunmehr hat der XI. Senat des Bundesfinanzhofs in einem Revisionsverfahren durch Urteil vom 11. August 1999 - XI R 77/97 - entschieden, daß der sog. Halbteilungsgrundsatz bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht anzuwenden ist. Der Bundesfinanzhof hält eine Belastung des zu versteuernden Einkommens durch Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer von mehr als 50 v.H. - im Urteilsfall betrug die Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer im Streitjahr 1994 59,95 v.H. des zu versteuernden Einkommens - für nicht verfassungswidrig. Dem Grundgesetz sei kein Gebot zu entnehmen, die Belastung mit Einkommensteuer und Gewerbeertragsteuer auf höchstens 50 v.H. des zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Die im Urteilsfall gegebene Belastung mit etwa 60 v.H. verstoße auch nicht gegen das sog. Übermaßverbot.
Der Bundesfinanzhof verneint eine Bindung an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum sog. Halbteilungsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht habe durch den Beschluß vom 22. Juni 1995 über die Verfassungsmäßigkeit der Vermögensteuer entschieden. Allein diese sei Streitgegenstand des damaligen Normenkontrollverfahrens gewesen. Die in § 31 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Bindung der Gerichte und Behörden an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beziehe sich nur auf den Streitgegenstand; sie sei auf die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes bezogen auf das überprüfte Vermögensteuergesetz beschränkt.
Entscheidung vom 11.08.1999 - XI R 77/97

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