- Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Aleph, 01.11.2005, 20:07
- Re: Ist mir genauso gegangen - Theo Stuss, 01.11.2005, 20:35
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:53
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:56
- Dank für die Antworten! (o.Text) - Aleph, 01.11.2005, 21:11
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Diogenes, 01.11.2005, 20:56
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Gewinnmitnehmer, 01.11.2005, 22:57
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - ManfredF, 02.11.2005, 10:16
- Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung - Midas, 02.11.2005, 14:16
Re: Habe ein Problem: eBay-Versteigerung
-->Normalerweise kommt bei einer Online-Auktion ein rechtlich bindender Kaufvertrag zustande. Bei einem gewerblichen Verkäufer sieht der Gesetzgeber ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen vor; bei einem privaten Verkäufer wird das Rücktrittsrecht in der Regel im Kleingedruckten ausgeschlossen. Lesen Sie hierzu bitte nochmals aufmerksam die Artikelbeschreibung.
Die Grenzen zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer sind fließend. Einige Verkäufer versuchen das Rücktrittsrecht dadurch zu umgehen, daß sie sich als private Verkäufer bezeichnen. Es kann durchaus sein, daß ein privater Verkäufer mit einem entsprechend hohen Bewertungsprofil als gewerblich einzustufen ist. Vor allem, wenn er, wie in Ihrem Fall, für fremde Rechnung verkauft.
Siehe dazu auch untenstehender Link.
Im Übrigen kommt es auf die Artikelbeschreibung an. Ich würde den Sachverhalt unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. (Wird u.U. von der Rechtsschutzversicherung übernommen.)
Viel Erfolg!
P.S.:
Man kann allerdings nicht allein aufgrund der Tatsache, daß ein zehn Jahre alter Wagen eine Kilometerleistung von 35.000 aufweist, Betrug annehmen. Der 9 Jahre alte Wagen meiner 86-jährigen Nachbarin hat knappe 10.000 km auf dem Tacho. Das Scheckheft ist ebenfalls vom Autohaus nachgetragen, weil die alte Dame das 1. Scheckheft verlegt hat.
Was mich in Ihrem Fall jedoch stutzig macht, ist der 2. Kfz-Brief. Das würde ich auf jeden Fall überprüfen lassen, um nicht evtl. Hehlerware zu übernehmen.
<ul> ~ http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4</ul>

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