- Früher Judensteuer heute Reichensteuer gabs schon vor 700 Jahren - monopoly, 13.11.2005, 07:57
- Re: Früher Judensteuer heute Reichensteuer gabs schon vor 700 Jahren - monopoly - nereus, 13.11.2005, 09:19
- Schlechte Traditionen dienen anscheinend dem"nationalen Gemeinsinn" - Ecki1, 14.11.2005, 10:09
- Re: Schlechte Traditionen dienen anscheinend dem"nationalen Gemeinsinn" - CRASH_GURU, 14.11.2005, 10:41
- @nereus - Eine Chance? - Popeye, 14.11.2005, 10:32
- Re: Warum nicht den Staatsanwalt bitten? - dottore, 14.11.2005, 11:57
- Also, was verdient er dann? - Amtshaftung § 839 BGB - Popeye, 14.11.2005, 12:30
- Der mutmaßliche, alles"heilende" Spruch des BVerG... - bernor, 14.11.2005, 15:12
- Re: Der mutmaßliche, alles"heilende" Spruch des BVerG... - Popeye, 14.11.2005, 15:21
- Der mutmaßliche, alles"heilende" Spruch des BVerG... - bernor, 14.11.2005, 15:12
- Also, was verdient er dann? - Amtshaftung § 839 BGB - Popeye, 14.11.2005, 12:30
- Re: @nereus - Eine Chance? - Popeye - nereus, 14.11.2005, 13:08
- Re: @nereus - Eine Chance? - Popeye, 14.11.2005, 14:46
- Re: Eine Chance? - Popeye - nereus, 14.11.2005, 15:16
- Re: @nereus - Eine Chance? - Popeye, 14.11.2005, 14:46
- Re: Warum nicht den Staatsanwalt bitten? - dottore, 14.11.2005, 11:57
- Schlechte Traditionen dienen anscheinend dem"nationalen Gemeinsinn" - Ecki1, 14.11.2005, 10:09
- Re: Früher Judensteuer heute Reichensteuer gabs schon vor 700 Jahren - monopoly - nereus, 13.11.2005, 09:19
Re: Warum nicht den Staatsanwalt bitten?
-->Hi,
>Vielleicht sollte man der neuen Regierung auch einmal DIE Chance geben, die alle anderen vor ihr auch hatten.
Wer den Koalitionsvertrag liest, stellt schnell fest, das DIE Chance mit Verve vertan wurde. Dank an @Popeye fürs Reinstellen. Geschwafel wie"nachhaltig" und"zukunftsfest" oder"zukunftssicher" hatten wir schon zur Genüge.
Nun dazu:
>Man kann ja, mit etwas Gelassenheit, über vieles diskutieren. Aber, dass eine neue Regierung sich hinstellt und mit fadenscheinigster Begründung einen verfassungswidrigen Haushalt plant ist ein Stück Dreistigkeit, das keine Chance verdient. Das Grundgesetz ist der einzige Anker und Schutz vor absoluter Willkür. Und das Haushaltsrecht ist neben den Grundrechten der Verfassung der wichtigste demokratische Teil der Verfassung. Wer also so unverfroren gegen den Rechtsrahmen, der uns gemeinschaftlich bindet, a priori verstossen will verdient in meinen Augen keine Chance - nicht einen Tag.
Also, was verdient er dann?
Lt. 56 GG haben wir diesen Eid des Bundeskanzlers:
"Artikel 56
[Amtseid]
Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden [b]Eid:
"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden."[/b]
Was die Deutschen erwartet ist demnach, was das StGB so definiert:
"§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle [in diesem Fall der BT-Präsident] [b]falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
[Ersatzweise:]
§ 155 Eidesgleiche Bekräftigungen
Dem Eid stehen gleich
1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
[Ersatzweise:]
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
"[/b]
Die in Frage stehende Dame steht nicht allein auf weiter Flur. Denn:
" § 160 Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet [vgl. dazu die Koalitionsvereinbarungen etc.], wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
So viel bürgerlicher Sinn sollte sich in deutschen Landen noch auffinden lassen, um der Politiker-Clique subito des Handwerk zu legen. Staatsanwaltschaften sind flächendeckend zur Hand.
Gruß!

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