- LenzHannover - LOMITAS, 19.11.2005, 13:45
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Diese Ungerechtigkeiten sind aber nicht unĂĽblich... - LenzHannover, 21.11.2005, 23:47
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
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- Re: Zum besseren Verständnis - LenzHannover, 20.11.2005, 15:15
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
Zum besseren Verständnis
-->Dame hat Insolvenz beantragt. Wegen Hypothekenschulden.
Hat sich eine Fachanwältin für Insolvenzrecht genommen. Die hat alles für Sie getan.
Jeden Monatsersten den Gehaltszettel zu ihr gefaxt um zu erfahren wieviel Sie bezahlen muss. So weit so gut.
Die Fachanwältin hat aber den Freund von der Dame als" Unterhaltberechtigte Person" mit angegeben, was aber grober Unfug ist. Jetzt die Differenz heraus als Nachforderung vom Insolvenzverwalter per Post bekommen.
Erste Frage; Wie steht es um die Haftungansprüche gegen die sog." Fachanwältin" Müsste meiner Meinung kein Problem darstellen
2. Dame erwägt die sofortige Heirat noch in diesem Jahr. Damit wird Freund zum Unterhaltsberechtigen ( sog. Vernunftehe ) Wirkt sich die Heirat rückwirkend auf das Jahr 2005 aus oder nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
Hoffentlich isses jetzt deutlicher NatĂĽrlich sind alle gefragt.
LOMITAS

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