- LenzHannover - LOMITAS, 19.11.2005, 13:45
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Diese Ungerechtigkeiten sind aber nicht unüblich... - LenzHannover, 21.11.2005, 23:47
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - LenzHannover, 20.11.2005, 15:15
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
Re: Zum besseren Verständnis
-->>2. Dame erwägt die sofortige Heirat noch in diesem Jahr. Damit wird Freund zum Unterhaltsberechtigen ( sog. Vernunftehe ) Wirkt sich die Heirat rückwirkend auf das Jahr 2005 aus oder nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung
Steuerlich auf jeden Fall rückwirkend für das ganze Jahr.
Allerdings verstehe ich folgendes noch nicht ganz: Wenn der Freund mit der Dame in"eheähnlicher Gemeinschaft" lebte UND kein Einkommen hatte (was ich annehme, weil er sich sonst nicht einnahmemindernd im Insolvenzverfahren hätte auswirken können) müsste sein Unterhalt berücksichtigt werden, wenn ihm wegen des Einkommens der Dame (seiner Lebenspartnerin) öffentliche Unterstützungsleistungen versagt wurden. Obergrenze für das Finanzamt z. Zt. etwa 7.200 Euro jährlich, die dafür von der Steuer abgesetzt werden können.
Nice weekend,
Zardoz

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