- LenzHannover - LOMITAS, 19.11.2005, 13:45
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Diese Ungerechtigkeiten sind aber nicht unüblich... - LenzHannover, 21.11.2005, 23:47
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - LenzHannover, 20.11.2005, 15:15
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
Re: Zum besseren Verständnis
-->>>2>Allerdings verstehe ich folgendes noch nicht ganz: Wenn der Freund mit der Dame in"eheähnlicher Gemeinschaft" lebte UND kein Einkommen hatte (was ich annehme, weil er sich sonst nicht einnahmemindernd im Insolvenzverfahren hätte auswirken können) müsste sein Unterhalt berücksichtigt werden, wenn ihm wegen des Einkommens der Dame (seiner Lebenspartnerin) öffentliche Unterstützungsleistungen versagt wurden. Obergrenze für das Finanzamt z. Zt. etwa 7.200 Euro jährlich, die dafür von der Steuer abgesetzt werden können.
>Nice weekend,
>Zardoz
Hallo Zardoz,
genau DAS ist das Problem. Hartz bekommt er nicht, da eine Bedarfsgemeinschaft ( also eheähnliche Gemeinschaft ) berücksichtigt wird.
Im Insolventsverfahren aber nicht. Hier zählt als unterhaltsberechtige Person nur der Ehegatte oder ein gleichgeschlechtlicher Partner ( zum letzteeren verkneif ich mir mal eine Bemerkung
LOMITAS

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