- LenzHannover - LOMITAS, 19.11.2005, 13:45
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Diese Ungerechtigkeiten sind aber nicht unĂĽblich... - LenzHannover, 21.11.2005, 23:47
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 15:54
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 21.11.2005, 15:42
- Re: Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 21.11.2005, 08:33
- Re: Zum besseren Verständnis - LenzHannover, 20.11.2005, 15:15
- Re: Zum besseren Verständnis - Zardoz, 20.11.2005, 14:54
- Zum besseren Verständnis - LOMITAS, 20.11.2005, 12:37
- Verstehe das Problem nicht ganz, wenn man Insolvenz anmeldet kann man - LenzHannover, 20.11.2005, 12:17
Re: Zum besseren Verständnis
-->Tag Lomitas,
>genau DAS ist das Problem. Hartz bekommt er nicht, da eine Bedarfsgemeinschaft ( also eheähnliche Gemeinschaft ) berücksichtigt wird.
soweit ok.
>Im Insolventsverfahren aber nicht. Hier zählt als unterhaltsberechtige Person nur der Ehegatte oder ein gleichgeschlechtlicher Partner
Ist grundsätzlich richtig. Könnte ja sein, daß die unterhaltene Person wg. eigenem Vermögen oder wg. Unterhaltsansprüchen gegenüber dritten Personen keine Leistungen erhält.
Wenn aber nachweislich (Bescheid der Bundesagentur!) das Einkommen der Dame als BegrĂĽndung herangezogen wurde, mĂĽssen die Unterhaltsleistungen auch im Insolvenzverfahren berĂĽcksichtigt werden.
Kenne mich ja leider mit diesen Insolvenzverfahren nicht aus, aber wird dabei nicht vom Nettoeinkommen ausgegangen? Dann mĂĽsste eben nur der Unterhalt vorher vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden...
Nice week,
Zardoz

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