- Wie die Schweiz die Beamten abschaffte... - chiron, 22.11.2005, 18:19
- Gut gebrüllt Löwe?? Mal ne Frage..... - prinz_eisenherz, 22.11.2005, 21:04
- Re: Gut gebrüllt Löwe?? Mal ne Frage..... - chiron, 23.11.2005, 00:09
- Gut gebrüllt Löwe!!! Jetzt aber ohne Fragezeichen:)) - prinz_eisenherz, 23.11.2005, 09:04
- Re: Gut gebrüllt Löwe?? Mal ne Frage..... - chiron, 23.11.2005, 00:09
- Gut gebrüllt Löwe?? Mal ne Frage..... - prinz_eisenherz, 22.11.2005, 21:04
Gut gebrüllt Löwe?? Mal ne Frage.....
-->Hallo chiron,
Da hat also die Schweiz die Beamten abgeschafft, soweit, so verständlich.
Nehmen wir die Polizei, die Feuerwehr, viele Veraltungsbeamte, bei der Steuer, den Ämtern, nehmen wir einfach mal an, das wären alle Beamte. Wobei für einen Außenstehenden, in seiner Unkenntnis zu dem Getriebe hierbei, durchaus dieser Eindruck entstehen kann, das jeder, der ihm in seinem Leben auf diese Art begegnet ein Beamter ist, weit gefehlt. Viele, die wie Beamte aussehen mögen, bei der Zulassungsstelle für das Auto, in den Dienstleistungsbereichen der Polizei, bei der Anmeldung, der Ummeldung, dem Passantrag u.s.w. sind keine Beamte, sondern Angestellte.
Aber nehmen wir einfach mal an, das ein Großteil von denen Beamte sind, beim Bund, hier der Zoll, in den Länder die Polizei, oder die Lehrer. Stellen wir uns gemeinsam vor, das diese überflüssigen Fresser von Steuergeldern eigentlich abgeschafft gehören, was ja unzweifelhaft zwischen den Zeilen, bei solchen Beiträgen wie deinen, herauszulesen ist.
Wie jetzt, abgeschafft? Entlassen?
Ein Exremstandpunkt wäre, die einfachste aller Möglichkeiten, die werden einfach so, alle entfernt. Wie soll es dann, mit dem was da bisher an Dienstleistung und Verwaltung in einem so hochkomplexen Gebilde wie Deutschland, oder der Schweiz von denen erledigt wurde, weitergehen? Bitte, wenn du antwortest, dann nicht mit der typisch weibliche Rechthaberei, wie vor einigen Tage hier im Forum, zu einer absolut belanglosen Zeitungsente.
Wenn du diese Extremposition im Auge hast, dann versuche mir doch einmal anhand der jetzigen Tätigkeiten, einige oben angedeutet, zu begründen, wer diese, wie weitermachen soll, wenn überhaupt?
Ich behaupte, das ist unmöglich und wird wohl auch in der Schweiz nicht geschehen sein. Also folgt daraus, das die gleichen, äh tschuldigung, die selben, Tätigkeiten nicht mehr von Beamten ausgeführt wurden, sondern von Angestellten. Werden diese nicht bezahlt, vom Staat, von den Gemeinden? Arbeiten die ehrenamtlich? Wohl kaum.
Was also ist damit gewonnen, wenn die Beamten abgeschafft werden? Nenne diese Werktätigen wie du willst, wenn die für notwendige Dienstleistungen gebraucht, eingesetzt und bezahlt werden, man sich nur an den Kosten orientiert und sich am Ende des Jahres die Personalkosten insgesamt anschaut, was ist dabei gewonnen? Oder meinst du etwa, bei den Beamten werden keine Stellen abgebaut, wird nicht kräftig rationalisiert? Das wäre falsch, absolut falsch, wenn du so denkst.
Soweit scheint mir meine Argumentation schlüssig zu sein und ich frage dich, wenn die ehemaligen Beamten in der Schweiz für die Tätigkeiten, die sie bisher gemacht haben, weiter beschäftigt werden, welchen Status, mit welchem Arbeitsvertrag haben sie danach, als Ersatz, angeboten bekommen? Einen Angestelltenarbeitsvertrag, der besamtenähnliche Klauseln enthält, wie die Arbeitsverträge hier in Deutschland, für den öffentliche Dienst, für die Angestellten?
Dann allerdings wurde das Schlagwort vom Absurdistan, welches meistens für alles herhalten muss, wo derjenige sich einfach mal Luft verschaffen will, dieses Wort hätte dann seine Berechtigung, auch für die Schweiz. Wir schaffen den Beamtenstatus ab, überführen alle ins Angestelltenverhältnis, mit beamtenähnlichen Rechten, aber nicht unbedingt Pflichten, und schon haben wir nach außen hin eine wundervolle Fassade aufgebaut, die jedoch nur den gleiche Zustand versteckt, der vorher auch da war. Ist es so in etwa?
Ein letztes, ein wenig Staatsbürgerkunde, vielleicht für den einen oder anderen nicht unbedingt so wichtig, für mich schon. Da gibt es ein Grundgesetz, eine Verfassung. Wo hierbei die wichtigsten Paragraphen, in allen Ländern, sich alle sehr ähnlich im Beschreiben der Grundrechte, wie Schutz der Gesundheit, des Lebens, der Wohnung, der Information, das Briefgeheimnis, die Wohnung u.s.w. sind. Nun gibt es jedoch Situationen, in einer Großstadt jeden Tag, beinahe jede Stunde, da erwartet man geradezu, das Beamte des Staates diese Grundrechte verletzen, zum Schutz eines höheren Gutes. Der Feuerwehrmann, der dringt gewaltsam, zur Brandbekämpfung, in eine fremde Wohnung ein, um die Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Er dringt ebenso Gewaltsam in eine fremde Wohnung ein, um einen vermuteten Unglücksfall in der fremden Wohnung zu klären. Ein Polizist hält gewaltsam eine Person auf, verletzt deren Bewegungsfreihit, um einen Täter zu stellen, oder einer weiteren Straftat vorzubeugen. Dieses und noch sehr viel mehr geschieht, von den meisten unbemerkt, jeden Tag und Stunde und verletzt die Grundrechte des betroffenen Bürgers.
Jedesmal werden die verbrieften Grundrechte temporär aufgehoben, außer Kraft gesetzt. Ich finde das ein sehr bedenkenswertes, ein sehr kritisches Vorrecht. Um dieses Recht überhaupt für die Beamten des Staates rechtlich irgendwie abzusichern, sind sogenannte Ausnahmegesetze geschaffen worden, meist mit ASOG benannt. Hier wird den Beamten, zu sehr eingegrenzten Tätigkeiten, das Recht eingeräumt, zeitweise, im Rahmen ihrer Aufgaben, behutsam und angemessen, das eine oder andere Grundrecht zu verletzten, ohne nicht gleich am nächsten Tag vor dem Staatsanwalt sich erklären zu müssen. Das alles ist verbunden mit der Androhung des Disziplinarrechtes für Beamte, nicht für Angestellte, die damit nachweislich nicht sorgfältig und angemessen umgehen. Genauer, der Beamte wird nicht nur strafrechtlich, sondern auch disziplinarisch belangt. Nebenbei bemerkt hat ein Beamter selbst dann mit empfindlichen Strafen aufgrund des Disziplinarrechtes zu rechnen, wenn er außerdienstlich, also privat, betrunken im Straßenverkehr, mit seinem PKW erwischt wird. Diese Anzeige wird automatisch dem jeweiligen Dienstherren übermittelt und der darf sich den Knaben dann vornehmen.
Wie also regelt die Schweiz dieses verfassungsrechtliche Problem, wenn sie keine Beamte hat, die über den Diensteid, den die Beamten schwören müssen, wenn die nicht mehr stark an die Verfassung gebunden sind?
Oder machen die in diesem Fall ihre Beamte zu Angestellte und geben ihnen dann hinter her wieder besamtenähnliche Sonderrechte? Dann sind wir beide zum zweiten mal bei den Schildbürgern angekommen. Also wie wird das in der Schweiz geregelt, die finanzielle und die staatsrechtliche Fragestellung beim Abschaffen der Beamten?
## Sollen Beamte weniger Weihnachtsgeld erhalten? In Deutschland quält man sich mit Fragen, ##
Hier quält sich keiner mit der Frage, das wird bei den Beamten per Gesetz einfach so entschieden. Das geht viel schneller als bei den Angestellten. Hat eigentlich jemand die Meldung mal richtig gelesen? Die sollen die Hälfte an Weihnachtgeld bekommen, von den bisherigen 65%. Über den Daumen gepeilt, die Hälfte von der Hälfte. Hat irgend jemand bemerkt das es Besamtenkrawalle gab, als vor einigen Jahren das ratz, fatz so geregelt wurde? Ich nicht. Und ich kann auch noch den Letzten beruhigen, bei den Besserverdienenden, die im höheren Dienst, bei denen ist vieles gleich ganz gestrichen worden, Einfach so, ohne das die Gewerkschaft die Massen mobilisiert hat.
Ein Letztes dazu. Ich wäre durchaus dafür alle Beschäftigten im Bund, den Ländern und den Gemeinden zu Angestellten zu machen. Wer dabei jedoch dem Kurzschluss verfällt, das damit die Staatsfinanzen zu sanieren sind, dem kann ich nicht mehr helfen.
bis denne
eisenherz

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