- GEZ: es ist fast keine Suppe mehr da, das letzte Loch wird aufgetan........ - ottoasta, 23.11.2005, 17:30
- Ergänzung.... - Köbs, 23.11.2005, 17:55
- Mal ne Frage... - prinz_eisenherz, 23.11.2005, 18:00
- Geschnüffelt wird jetzt schon kräftig - Nachtigel, 23.11.2005, 19:28
- Schmeiß die Kiste raus... - Diogenes, 23.11.2005, 19:38
- Re: GEZ: nix neues - Baldur der Ketzer, 23.11.2005, 22:30
- Gibts es in A bzw. CH auch so eine GEZ-Abzocke? (o.Text) - Nachtigel, 23.11.2005, 22:36
- Re: Gibts es in CH auch so eine GEZ-Abzocke? - Emerald, 23.11.2005, 22:51
- Geblitzt in CH - VictorX, 24.11.2005, 09:08
- Re: Geblitzt in CH - VictorX - nereus, 24.11.2005, 09:56
- Naja, er fuhr auch mit einer um 40% schnelleren Geschwindigkeit als erlaubt - Prosciutto, 24.11.2005, 10:53
- Re: Geblitzt in CH - VictorX - nereus, 24.11.2005, 09:56
- Geblitzt in CH - VictorX, 24.11.2005, 09:08
- Re: Gibts es in CH auch so eine GEZ-Abzocke? - Emerald, 23.11.2005, 22:51
- Gibts es in A bzw. CH auch so eine GEZ-Abzocke? (o.Text) - Nachtigel, 23.11.2005, 22:36
Ergänzung....
-->Hi,
des weiteren sind ab nächstem Jahr internetfähige PC`s GEZ- pflichtig.
Jene mit TV-Karte sind es ja eh schon.
Ein Kontrolettie von der GEZ war letztes Jahr schon bei mir wegen Autoradio.
Köbs
>von meinem Steuerberater.......... wen's interessiert!
>
>Rundfunkgebühren im geschäftlichen Bereich
>
>Herr Nittmann, Leiter des Beauftragtenbüros für Rundfunkgebühren in Pfreimd teilte mir vor kurzem in einem Telefongespräch mit, dass die Kontrollen in nächster Zeit verschärft werden, mit dem Ziel, alle Gebührenpflichtigen Bürgern zu erfassen.
>Daher habe ich Ihnen die aktuellen Regelungen zusammengestellt:
> 1. Für Unternehmer:
>Autoradios, Navigationsgeräte
>Jedes Autoradio und Navigationsgerät mit TV-Empfangsmodul in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug ist gebührenpflichtig.
>Gebührenpflicht für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul besteht schon dann, wenn Kraftfahrzeuge nur teilweise für eine selbständige Berufstätigkeit oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden, wie z. B., wenn mit dem Kraftfahrzeug von der Wohnung zur Betriebsstätte gefahren wird. Rundfunkteilnehmer, und damit anmelde- und gebührenpflichtig, ist diejenige Person, auf die das Kfz zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Mitarbeiter in Firmenfahrzeugen private Geräte eingebaut haben.
>
>Gebührenpflichtig sind alle Firmen, Gewerbetreibende und Selbstständige!
>
>2. Für Arbeitnehmer:
>Gebührenpflicht besteht auch für Autoradios und Navigationsgeräte mit TV-Empfangsmodul in privaten Kraftfahrzeugen, die regelmäßig für geschäftliche Zwecke eines Dritten genutzt werden, z. B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter ihr Fahrzeug auch für geschäftliche Zwecke ihres Arbeitgebers einsetzen.
>Dazu gehören z.B. Fahrten
>· zu Kunden bzw. Lieferanten
>· zu Fortbildungsveranstaltungen
>· zur Post, zu Behörden, usw.
>
>Ab wann solche Fahrten als regelmäßig gelten ist umstritten.
>Beitragsschuldner ist hier ausschließlich der Mitarbeiter (Monatsbeitrag: 5,52 Euro)

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