- Staatsanwaltschaft Dresden will sich dem Zentralrat nicht beugen. - nasowas, 23.11.2005, 23:14
- Ich bin stolz, ein Sachse zu sein... und Frau Roth(schild???:-)) mag ich - Ricoletto, 23.11.2005, 23:26
- Re: Staatsanwaltschaft Dresden will sich dem Zentralrat nicht beugen. - nasowas - nereus, 24.11.2005, 08:38
- Claudia Roth? Ist das die mit dem" Dorian-Gray-Syndrom"? - prinz_eisenherz, 24.11.2005, 09:27
- Re: Claudia Roth? Ist das die mit dem" Dorian-Gray-Syndrom"? - Cujo, 24.11.2005, 10:02
- Einspruch von Dr. Freddy Monster.... - prinz_eisenherz, 24.11.2005, 11:24
- Re: Einspruch von Dr. Freddy Monster.... - Cujo, 24.11.2005, 11:58
- Einspruch von Dr. Freddy Monster.... - prinz_eisenherz, 24.11.2005, 11:24
- Re: Claudia Roth? Ist das die mit dem" Dorian-Gray-Syndrom"? - Cujo, 21.12.2005, 21:53
- Re: Claudia Roth? Ist das die mit dem" Dorian-Gray-Syndrom"? - Cujo, 24.11.2005, 10:02
- Wie doch so eine kleine Prise NPD - Hefe den Antifaschistenteig lockern kann:) (o.Text) - prinz_eisenherz, 24.11.2005, 09:47
Re: Staatsanwaltschaft Dresden will sich dem Zentralrat nicht beugen. - nasowas
-->Hallo nasowas!
Bei Wikipedia, der nicht ganz so freien Internetenzyklopädie, findet man zum Thema Volksverhetzung einen interessanten Satz:
Eingeführt wurde der Tatbestand der Volksverhetzung im Jahr 1960, davor stellte der § 130 StGB die"Anreizung zum Klassenkampf" unter Strafe.
Zeige mir Deine Gesetze und ich sage Dir, wer in Deinem Land die Macht in den Händen hält.
Die oben erwähnte „Anreizung zum Klassenkampf“ dürfte sich wohl hauptsächlich gegen das linke Spektrum (Kommunisten) gerichtet haben, um z.B. Streikaufrufe usw. zu verhindern.
Danach wurde dieser Tatbestand zumindest aus diesem Paragraphen entfernt und durch die Bestrafung bei Verstoß gegen die Menschenrechte bzw. Aufruf zu Haß und Willkürmaßnahmen gegen Bevölkerungsgruppen ersetzt.
In den Neunzigern wurde dann das Verbot der NS-Verherrlichung in Absatz 3 hinzugefügt und jetzt befindet sich der gleiche Text in Absatz 4, da Absatz 3 durch ein Einschub des Völkerstrafgesetzbuches ersetzt wurde.
Hier nochmals der konkrete Wortlaut des Paragraphen 130 für besagte Abschnitte:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Wenn man sich diese Abschnitte „auf der Zunge zergehen läßt“, dann öffnet dieser Text die Tür zur Strafverfolgung für jedermann in allen Lebenslagen.
Die Klage von Spiegel und Roth könnte also sehr wohl noch ein Nachspiel haben.
Wir sollten den Ausgang dieser Angelegenheit daher aufmerksam verfolgen.
Hierbei wird man sehen, ob man der Gedankenpolizei endlich einmal ernsthaft entgegen tritt oder ob der eiserne Besen nach wie vor intakt ist.
Ich fürchte eher letzteres.
Das Einsammeln gewisser Andersdenkender, welche ihr Denken auch noch öffentlich publiziert haben, läßt nichts gutes ahnen.
Seltsamerweise finden diese Dinge während des Regierungswechsel in Deutschland statt.
Kann sich Merkel von diesem Joch befreien? Wills sie das überhaupt?
mfG
nereus

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