- Eine andere Staatskritik - Bildung u. Soziales (Schluss) - Buchenberg, 25.11.2005, 09:28
- Re: wie oft... - Fremdwort, 25.11.2005, 19:18
- Re: Jedenfalls... - Tassie Devil, 27.11.2005, 00:19
- Re: Nachtraeglich meine Entschuldigung wg. schlechter Formatierung! (o.Text) - Tassie Devil, 27.11.2005, 00:24
- Re: Wer behauptet, die Bundesgarantie garantiere sichere Renten... - Buchenberg, 27.11.2005, 07:10
- Re: Wer behauptet, die Bundesgarantie garantiere sichere Renten... - Tassie Devil, 27.11.2005, 19:11
- Re: religiöse Präferenzen @TD - Baldur der Ketzer, 27.11.2005, 19:57
- Re: religiöse Präferenzen @TD - Tassie Devil, 28.11.2005, 01:40
- Re: religiöse Präferenzen @TD - Baldur der Ketzer, 27.11.2005, 19:57
- Re: Wer behauptet, die Bundesgarantie garantiere sichere Renten... - Tassie Devil, 27.11.2005, 19:11
Re: Jedenfalls...
-->...moechte ich bzgl. der bereits gefuehrten Rentendiskussionen hier im Board nachfolgendes explizit herausstellen:
>
><center>3.4. Der"Generationenvertrag" der Bundesrepublik Deutschland. </center>
><center>Umlage- oder Versicherungsprinzip - was ist günstiger für das Kapital?</center>
>
>Adenauer und Erhard, die CDU- und SPD-Kanzler, setzten das"soziale" Werk von Bismarck und Hitler fort, wie sie auch - mit moderneren, aber auch wirksameren Mitteln - die Unterdrückung des Volkes von Bismarck und Hitler fortsetzen."Im wesentlichen aus dem Kaiserreich und der Weimarer Republik übernommen (die Sozialreformen der Nazis werden verschwiegen), sind diese sozialen Sicherungssysteme in der Ära der Bundesrepublik teils strukturell modifiziert (Dynamisierung der Renten 1957, Lohnfortzahl im Krankheitsfall 1969), teils auf weitere Gruppen ausgedehnt (z.B. Altershilfe für Landwirte 1957) und allgemein in ihren Leistungen verbessert worden." (Rudzio, 360).
>
>"1990 (waren) rund 84 Prozent der männlichen und rund 82 Prozent der weiblichen Wohnbevölkerung im Alter von 20 bis unter 60 Jahren in der Rentenversicherung...." (Borchert: 26).
>Rund 90 Prozent der Bevölkerung sind heute als Beitragszahler oder Rentenbezieher erfasst. Nur noch rund 5 Prozent aller Alten finanzieren ihre Lebensunterhalt aus innerfamiliären Leistungen ihrer Nachkommen. (Borchert: 63.)
>
>Das von den Rentenkassen angesparte Kapital wurde von den Nazis zur Finanzierung ihrer Raubkriege benutzt, nach 1945 bestanden die Guthaben der Rentenkassen nur noch aus wertlosen Forderungen an die Staatskasse. Durch den Staatsbankrott von 1949 wurden 50% dieser Forderungen annulliert. In den Geschichtsbüchern der Bundesrepublik wird dieser Raub an den Rentenbeiträgen der Lohnarbeitern als"Währungsreform" gefeiert.
>
>Die Rentenansprüche wurden zwar 1:1 von Reichsmark auf DM umgestellt, aber die Guthaben der Rentenkasse waren verschwunden und Rentenzahlungen waren auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Gleichzeitig wurde den demobilisierten und invaliden Soldaten Hitlers großzügige Eintrittsmöglichkeiten in die Rentenkassen ermöglicht.
>
>Während allmähliche Lohnsteigerungen Anfang der 50er Jahre die erneut einsetzende Geldentwertung ausglichen und übertrafen, blieb das Rentenniveau niedrig."So erreichten bis zur Reform des Jahres 1957 die Renten in der Arbeiterrentenversicherung nur ein Niveau von ca. 28 Prozent und in der Angestelltenversicherung nur ein Niveau von 22 Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts vergleichbarer Versicherter." (Borchert: 45.). Die Rente reichte nicht für den nötigsten Lebensunterhalt und war nur ein Unterhaltszuschuss für die Familien, die ihre Alten versorgten.
>
Nachfolgend der noch interessantere Teil:
>Für die Finanzierung gab es zweierlei Verfahren:
>"Bei dem Kapitaldeckungsverfahren werden Teile der Versichertenbeiträge einem Kapitalfonds zugeführt, so dass die Erträge des Kapitalfonds und der Fonds selbst die jeweils fällig werdenden Ansprüche der Versicherten abdecken können. Demgegenüber wird bei dem Umlageverfahren kein Fonds gebildet, sondern die Beiträge der aktiven Versicherten dienen in der selben Periode zur Deckung der Rentenansprüche der passiven Versicherten. Es wird hier natürlich auch hier eine gewisse Liquiditätsreserve erforderlich sein, um kurzfristige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben auffangen zu können. Diese Reserve stellt allerdings nur einen verschwindend kleinen Bruchteil eines nach dem Kapitaldeckungsverfahren notwendigen Fonds dar." (Petersen: 128.)
>
>Das preiswertere Umlageverfahren, bei dem die anfallenden Rentenzahlungen aus den aktuell eingehenden Rentenbeiträgen bezahlt werden, wurde längst praktiziert, bevor Adenauer aus dieser finanziellen Not der Staatskasse eine sozialpolitische Tugend machte. Die vollständige Einführung des Umlageverfahrens brachte dann ein Gesetz von 1969, in dem die Reserven der Rentenkassen auf eine die jährliche Liquidität sichernde"Schwankungsreserve" reduziert wurden.
Na also, Adenauer fuehrte 1957 nicht das preiswertere Umlageverfahren ein, sondern er"dynamisierte" dieses laengst zuvor praktizierte Verfahren.
Wir erfahren aber auch noch, dass das Umlageverfahren erst 1969 durch eine Deckelung der Schwankungsreserve entgueltig vervollstaendigt wurde. Dieses und
auch die hier nicht erwaehnte Einbeziehung aller Nichtselbstaendiger in die gesetzliche Rentenversicherung zu diesem Zeitraum jedoch vermochte Adenauer nur vom Jenseits aus zu erblicken.
>
>Politischer Stichwortgeber für Adenauers Rentenreform war der Geschäftsführer des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU), Wilfried Schreiber, der 1955 schrieb:"Das 'vitale Problem im Industriezeitalter'... sei die Verschiebung des allein im produktiven Lebensabschnitt jedes einzelnen erzielten Lebenseinkommens auf die unproduktiven Phasen der Kindheit und des Alters; dies sei letztlich nur möglich, wenn die 'jeweils zwei Generationen' der Kinder und Erwerbstätigen einerseits und der Erwerbstätigen und der Alten andererseits 'Solidarverträge' schlössen." (Borchert: 58) Das Lohneinkommen, das vom Kapital nur für aktive Arbeit gezahlt wird, soll also vom Staat auch auf die für das Kapital"unproduktiven Phasen""verschoben" werden.
>
>Damit wurde erstens ausgesprochen, dass nicht die Kapitalisten für"unproduktive", das heißt nicht für das Kapital arbeitende Lohnarbeiter aufzukommen haben, sondern die für das Kapital"produktiven" Lohnarbeiter selber.
>Zweitens sollte auf das Ansparen, auf das sogenannte"Kapitaldeckungsverfahren" verzichtet werden.
Genau dieses eben nicht.
Zwar waren zum damaligen Zeitpunkt des Jahres 1957 noch nicht die finanziellen Moeglichkeiten gegeben, um in das"Kapitaldeckungsverfahren" einsteigen zu koennen, deshalb die Unterlassung zu diesem Zeitpunkt, ein zum Umlageverfahren paralleler Einstieg in das Verfahren war jedoch keinesfalls ausgeschlossen worden, ganz im Gegenteil, er war fuer spaetere Jahre bereits angedacht.
Der St. Nimmerleinstag i.S."Kapitaldeckungsverfahren" kam erst 1969 durch gesetzliche Massnahme per Vervollstaendigung des Umlageverfahrens wie etwas weiter oben beschrieben, Adenauer (und Erhard) hatten damit definitiv nichts mehr zu tun, denn da waren Willy Brandtstifter und seine Sozen schon voll am Rudern.
>Diese"Lösung", die die Finanzierung der Sozialversicherungen nach dem Kettenbriefprinzip organisierte -"die Letzten beißen die Hunde" -, wird seither als"Generationenvertrag" gepriesen.
Das ist schon seit langem bekannt, und mir selbst seit ueber 35 Jahren voll bewusst.
>
>Adenauer konnte also guten Gewissens die damaligen Rücklagen der Rentenkassen verstaatlichen und mit vergleichsweise geringfügigen Beitragserhöhungen sofort höhere Rentenzahlungen ausschütten. Mit dieser Rentenreform fuhren Adenauer und die CDU ihren größten Wahlerfolg ein und erhielten im deutschen Bundestag die absolute Mehrheit aller abgegebenen Stimmen.
Richtig, und waere wie avisiert in den spaeteren 60-ger Jahren das"Kapitaldeckungsverfahren" parallel als zweites Standbein auch eingefuehrt worden, dann haette die Deckelung des Umlageverfahrens sogar Sinn gemacht, denn die"Schwankungsreserve" wurde nicht in Form von Tonnen von Banknoten im Keller der Renten"versicherungs"anstalten wirkungslos und ertragsfrei eingebunkert.
>
>Die gefeierte Rentenreform von 1957 verminderte die Bundesgarantie für die Rentenkassen erheblich:"Hatte nach dem 2. Weltkrieg der Bund nach § 5 Abs. 2 des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (SVAG) von 1949 noch die erforderlichen Mittel für die dauernde Aufrechterhaltung der Leistungen über die Bundesgarantie zur Verfügung zu stellen, so sind seit dem Rentenreformgesetz von 1957 durch den Bund nur noch die Mittel aufzubringen, die das Defizit der Ausgaben für die Dauer eines Kalenderjahres notwendig macht." (Nolte: 64f.)
Ja, richtig so, was hat denn der normale Steuerzahler zumindest auf Dauer mit den Renten von Beitragszahlern einer Renten"versicherung" am Hut?
Nichts!
>
>Diese Garantie des Bundes ist nichts wert, denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Rentenversicherung garantiert der Bund"laut § 1384 RCD und § 111 AVG... eine Deckung der Ausgaben der Rentenversicherungsträger." (Nolte: 64) Damit garantiert der Bund keineswegs die gesicherte Auszahlung der Renten in einer bestimmten Höhe.
>
>"Bei näherer Untersuchung bedeutet die Bundesgarantie im Prinzip nichts anderes, als dass unter gesetzlicher Regelung die Einnahmen und die Ausgaben der Rentenversicherungsträger wieder ins Lot gebracht werden sollen." (Nolte: 64).
>Im Klartext: Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Rentenversicherung kürzt der Bund die Renten und erhöht die Rentenbeiträge, damit die Versicherung wieder zahlungsfähig wird. Tolle Garantie!
>"Vielmehr 'garantiert' die zur Zeit gültige Fassung nur ein finanzielles Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung für ein Jahr und keine materielle Sicherheit der Renten hinsichtlich ihrer Höhe." (Nolte: 65.)
>Wer behauptet, die Bundesgarantie garantiere"sichere Renten", der ist entweder ein Naivling oder ein Lügner.
Einverstanden. Dieses gesamte Auskommen des Rentendebakels incl. Unterlassung des zweiten Standbeines"Kapitaldeckung" ist aber das Endprodukt der 68-ger Brandtstifter-Initiativen und keinesfalls Adenauer oder Erhard anzulasten.
>Gruß Wal Buchenberg
See ya later alligator
after a while crocodile!
TD

gesamter Thread: