- Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - dottore, 29.11.2005, 10:33
- Re: Japan 140 % BIP... - Chewbaka, 29.11.2005, 10:58
- keine Antwort - Angst vor Pest oder Cholera (o.Text) - Chewbaka, 29.11.2005, 16:21
- Re: Japan 140 % BIP... - freeman, 29.11.2005, 21:14
- @freeman - Danke - - Chewbaka, 30.11.2005, 09:41
- Re: Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - Rückfrage - Alana, 29.11.2005, 13:55
- Re: Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - Rückfrage - dottore, 29.11.2005, 14:15
- Welchen Sinn macht die Hochrechnung als"Einmalbetrag"? - MikeFFM, 29.11.2005, 14:59
- Re: Hochrechnung als"Einmalbetrag" ist Unsinn - Stagflati, 29.11.2005, 15:34
- Re: Hochrechnung als"Einmalbetrag" ist Unsinn - weissgarnix, 29.11.2005, 15:53
- Re: Welchen Sinn macht die Hochrechnung als"Einmalbetrag"? - weissgarnix, 29.11.2005, 15:35
- Re: Hochrechnung als"Einmalbetrag" ist Unsinn - Stagflati, 29.11.2005, 15:34
- Re: Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - Rückfrage - weissgarnix, 29.11.2005, 15:12
- Welchen Sinn macht die Hochrechnung als"Einmalbetrag"? - MikeFFM, 29.11.2005, 14:59
- Re: Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - Rückfrage - dottore, 29.11.2005, 14:15
- Re: Schuldenstand Deutschland 360 % BIP?? - freeman, 29.11.2005, 21:12
- 7,1 Billionen Schuldenstand Deutschland - Emperor, 30.11.2005, 18:15
- Re: Japan 140 % BIP... - Chewbaka, 29.11.2005, 10:58
Re: Schuldenstand Frankreich 120 % BIP - Rückfrage
-->hallo,
die zukünftigen saläre wselbst werden nach int. Rechnungslegungstandards nicht in die aktuell zu passivierende Rückstellung eingerechnet, weil sie 1) erst in der Zukunft als Verpflichtung begründet werden und 2) mit einem zukünftigen"benefit" (i.e. Arbeitsleistung des Beamten) in Verbindung stehen. Nach dem"matching principle" würden sie daher, hätte der Staat eine G&V nach IFRS oder GAAP, in derselben Periode als Aufwand gezeigt, in die auch die Gegenleistung stattfindet.
Was aber sehr wohl in die Berechnung der Pensionsrückstellung einfliesst, ist die zukünftige Veränderung (sprich: Erhöhung) der aktuellen Bemessungsgrundlage, sowie natürlich die Erhöhung der Anwartschaften zwischen heute und dem Pensionseitrittszeitpunkt der Beamten. Und, wie dottore richtig ausführt, natürlich die Veränderung (sprich: Verlängerung) der zu erwartenden Pensionszahlungsdauer nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
In der Tat handelt es sich dabei um ein Art"Schulden", wenn auch der Höhe nach per heute nicht exakt ermittelbar (deshalb spricht man bei Unternehmen landläufig auch von Rückstellungen und nicht Verbindlichkeiten, im GAAP werden Pensionsverpflichtungen aber sehr wohl als"long term liabilities" geführt).
interessant wird es, wenn man die Kommentare von Breton, dem frz. Finanzminister dazu liest. Auf der einen Seite stellt er nämlich fest, dass die geplanten Zinserhöhungen der EZB für einen Staatsschuldenabbau natürlich ganz schlecht sind, auf der anderen Seite muss man aber feststellen, dass - aus betriebswirtschaftlicher, nicht kameralistischer Sicht - die Pensionsverpflichtungen umso niedriger sind, je höher die Zinsen liegen, vor allem dann, wenn der Großteil der Pensionsverpflichtungen weit in der Zukunft liegt. Kameralistik und internationale Rechnunslegungsstandards hier durcheinanderzumischen ist daher schlicht sinnlos. Der Staat sollte dazu übergehen, komplett nach IFRS zu bilanzieren, dann könnte man vernünftige Aussagen und Prognosen machen

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