- ot: Bundesgerichtshof entlastet Eltern beim Unterhalt für volljährige Kinder - Alana, 01.12.2005, 12:04
ot: Bundesgerichtshof entlastet Eltern beim Unterhalt für volljährige Kinder
-->Bundesgerichtshof entlastet Eltern beim Unterhalt für volljährige Kinder
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geschiedene Väter oder Mütter beim Unterhalt für volljährige Kinder entlastet. Nach einem Urteil vom Mittwoch kann derjenige, der allein für den Lebensunterhalt des Sohnes oder der Tochter aufkommen muß, künftig das volle Kindergeld von seiner Zahlungspflicht abziehen.
Das gilt auch dann, wenn der Nachwuchs beim anderen - nicht zu Unterhalt verpflichteten - Elternteil wohnt. Bisher war umstritten, ob das Kindergeld in diesen Fällen aufgeteilt werden muß (Az: XII ZR 34/03 vom 26. Oktober 2005). Damit gab das Gericht einem geschiedenen Vater von vier Kindern Recht, der die Unterhaltszahlungen für eine inzwischen volljährige Tochter praktisch einstellen wollte, weil ihr Bedarf über eine Ausbildungsvergütung und über das - an die Mutter ausgezahlte - Kindergeld gedeckt sei.
Nach den Worten des Gerichts soll das Kindergeld - als Familienlastenausgleich - die Unterhaltslast der Eltern verringern. Deshalb komme es allein dem Elternteil zugute, der rechtlich zum Unterhalt verpflichtet sei - unabhängig davon, auf wessen Konto es überwiesen werde. Deswegen wird das Kindergeld laut BGH nur bei einer Unterhaltspflicht beider Eltern quotenmäßig aufgeteilt. [i]aufgegabelt bei dpa

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