- EUGH: Schafft weiteres Loch(u.a.) in der Staatskasse von D. von bis zu 50 Mrd.€ - André, 13.12.2005, 16:54
- Ganz so dramatisch wird's wohl nicht... - bernor, 14.12.2005, 11:42
Ganz so dramatisch wird's wohl nicht...
-->Luxemburg (AFP) - Mit einer Entscheidung zum grenzüberschreitenden Verlustausgleich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) von der Bundesregierung befürchtete Steuerausfälle in Milliardenhöhe weitgehend abgewendet. Nach dem Urteil der Luxemburger Richter zum britischen Einzelhandelskonzern Marks & Spencer können die Muttergesellschaften multinationaler Konzerne nur in Ausnahmefällen Verluste von ausländischen Tochterfirmen selbst steuerlich anrechnen. Vorrangig müssen sie Verluste in dem Land geltend machen, in dem sie anfallen.
EU-weit hatten Finanzminister befürchtet, Konzerne könnten ihre roten Zahlen gezielt in Länder mit hohen Steuersätzen verschieben, in denen sie davon den größten Steuervorteil haben. Der EuGH habe nun aber anerkannt, dass die Besteuerung am der Sitz der Tochtergesellschaft vorrangig sei, begrüßte das Bundesfinanzministerium das Urteil. (...)
http://www.koeln.de/aktuell/afp/journal/eco/051213144342.sjd4bbek.html
Wie hoch nun die tatsächlichen Steuerausfälle des “Heimat”-Staates sein werden, hängt also vom Steuerrecht des Verlust-“Herkunfts”-Staates ab - je großzügiger, desto niedriger.
Was wiederum die Finanzminister der letztgenannten Staaten, die ja ihre Einnahmenausfälle auch möglichst minimieren wollen, auf die Idee bringen könnte, die Verlustverrechnung einzuschränken (z.B. durch zeitliche oder betragsmäßige Begrenzung von Verlustvorträgen).
Gruß bernor

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