- ALARM oder Fake?? - LOMITAS, 14.12.2005, 17:13
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Re: das sollte der T. Lira wieder etwas Auftrieb geben -:) (o.Text) - CRASH_GURU, 14.12.2005, 20:57
- Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 14.12.2005, 21:27
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 16.12.2005, 21:43
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Nicht ganz daneben - le chat, 14.12.2005, 17:57
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- noch ist nur die Lunte gelegt - Dieter, 14.12.2005, 20:48
- Re: Ich glaub da brennts... / Alles nicht so schlimm... - bernor, 14.12.2005, 21:06
- Du solltest Deinen Steuerberater wechseln, so ein Quatsch - alberich, 14.12.2005, 18:22
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 15.12.2005, 09:35
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
Du solltest Deinen Steuerberater wechseln, so ein Quatsch
-->Du bezahlst doch nicht etwa Geld fĂĽr so einen Unfug?
So ist es wirklich:
Ab dem Jahr 2006 sind die Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die bisher in der Regel am 15. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats zu ent-
richten waren, bereits am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zur Zahlung fällig, in dem der Lohn erarbeitet wurde.
Soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig feststeht, ist ein verbleibender Restbetrag am Ende des darauf folgenden Monats - mit dem nächsten Beitrag - zur Zahlung fällig.

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