- ALARM oder Fake?? - LOMITAS, 14.12.2005, 17:13
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Re: das sollte der T. Lira wieder etwas Auftrieb geben -:) (o.Text) - CRASH_GURU, 14.12.2005, 20:57
- Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 14.12.2005, 21:27
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 16.12.2005, 21:43
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Nicht ganz daneben - le chat, 14.12.2005, 17:57
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- noch ist nur die Lunte gelegt - Dieter, 14.12.2005, 20:48
- Re: Ich glaub da brennts... / Alles nicht so schlimm... - bernor, 14.12.2005, 21:06
- Du solltest Deinen Steuerberater wechseln, so ein Quatsch - alberich, 14.12.2005, 18:22
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 15.12.2005, 09:35
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
Re: Nicht nötig.
-->bislang war bei uns immer der 10. des Folgemonats letzt möglicher Zahlungstag.
Wenn jetzt am 3 Werktag vor Ultimo abgerechnet werden soll, dann stört mich nicht so sehr die vorzeitige Zahlung, sondern vielmehr die doppelte Berechnung, also die Mehrarbeit bei Lohnempfängern.
Vermutlich werde ich aus Unlust hierzu den Lohn-Abrechnungs- und -zahlungszeitraum verlegen auf den jeweiligen Zeitraum 15. bis 14. des Folgemonats. Die Mitarbeiter bekommen dann beispielsweise am 14. Jan. ihren Lohn fĂĽr den Zeitraum 15.Dez. bis 14. Januar.
Die Meldung zu den Sozialvers.Trägern wird dann nicht doppelt sondern wie bisher einmal zum 27. Januar für diesen Zeitraum erstellt.
Oder besteht irgend eine Regelung daĂź als Lohnabrechnungszeitraum immer vom 1. bis zum lezten des Monats gilt?
GruĂź Dieter

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