- ALARM oder Fake?? - LOMITAS, 14.12.2005, 17:13
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Re: das sollte der T. Lira wieder etwas Auftrieb geben -:) (o.Text) - CRASH_GURU, 14.12.2005, 20:57
- Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 14.12.2005, 21:27
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - imperator, 16.12.2005, 21:43
- Re: Frage: Vorfaelligkeitsentschaedigung? - Ecki1, 14.12.2005, 22:44
- Re: Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Emerald, 14.12.2005, 18:08
- Nicht ganz daneben - le chat, 14.12.2005, 17:57
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- noch ist nur die Lunte gelegt - Dieter, 14.12.2005, 20:48
- Re: Ich glaub da brennts... / Alles nicht so schlimm... - bernor, 14.12.2005, 21:06
- Du solltest Deinen Steuerberater wechseln, so ein Quatsch - alberich, 14.12.2005, 18:22
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 15.12.2005, 09:35
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 20:33
- Re: Nicht nötig. - alberich, 14.12.2005, 18:59
- Re: Nicht nötig. - Dieter, 14.12.2005, 18:42
- Nicht nötig. - le chat, 14.12.2005, 18:34
- Re: Ich glaub da brennts... - pecunia, 14.12.2005, 18:18
- Brasilien zahlt IWF-Schulden vorzeitig zurĂĽck - Helmut, 14.12.2005, 17:34
Re: Nicht nötig.
-->Hallo Dieter,
das wird Dir nichts helfen, da das Sozialgesetzbuch nicht auf den Abrechnungszeitraum sondern auf den Beschäftigungskalendermonat abhebt.
gruĂź
alberich
>bislang war bei uns immer der 10. des Folgemonats letzt möglicher Zahlungstag.
>Wenn jetzt am 3 Werktag vor Ultimo abgerechnet werden soll, dann stört mich nicht so sehr die vorzeitige Zahlung, sondern vielmehr die doppelte Berechnung, also die Mehrarbeit bei Lohnempfängern.
>Vermutlich werde ich aus Unlust hierzu den Lohn-Abrechnungs- und -zahlungszeitraum verlegen auf den jeweiligen Zeitraum 15. bis 14. des Folgemonats. Die Mitarbeiter bekommen dann beispielsweise am 14. Jan. ihren Lohn fĂĽr den Zeitraum 15.Dez. bis 14. Januar.
>Die Meldung zu den Sozialvers.Trägern wird dann nicht doppelt sondern wie bisher einmal zum 27. Januar für diesen Zeitraum erstellt.
>Oder besteht irgend eine Regelung daĂź als Lohnabrechnungszeitraum immer vom 1. bis zum lezten des Monats gilt?
>GruĂź Dieter
<ul> ~ hier die Änderung im Original</ul>

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