- OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - alberich, 16.12.2005, 20:46
- Re: OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - imperator, 16.12.2005, 21:38
- Salve IMPERATOR - alberich, 16.12.2005, 22:19
- Re: OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - klingonenjoerg, 17.12.2005, 06:24
- Re: OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - Cosa, 17.12.2005, 10:55
- Re: OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - Turon, 18.12.2005, 08:49
- Re: OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition - imperator, 16.12.2005, 21:38
OT: Papst, Bush, Schäuble...oder: Die Rückkehr der Inquisition
-->Die Rückkehr der Inquisition
Zum Outsourcing der Folter
Von Achatz von Müller
Outsourced torture überschrieb der New Yorker seinerzeit einen ersten Artikel über den dringenden Verdacht, die USA ließen vermeintliche Terroristen in Staaten ohne ausreichende Rechtssicherheit, doch mit umso geübterem Personal foltern. Outsourced torture klingt modern. Aber tatsächlich greift die schmutzige Rechtspraktik - Menschen durch vermeintlich unbeteiligte Dritte quälen zu lassen - auf eine mächtige Tradition zurück: die Inquisition. Das im frühen 13. Jahrhundert durch Papst Innozenz III. eingeführte Verfahren gilt in der Rechtsgeschichte als Modernisierung. Es ging von einem zentralen Grundsatz des römischen Rechts aus: Die Beweislast trägt der Beschuldiger, nicht der Beschuldigte. So war die Inquisition geprägt vom Ziel, den sichersten aller Beweise zu liefern: das Geständnis.
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Nur ein Hindernis stellte sich den Central-Intelligence-Agenten der Kirche entgegen: Sie selbst durften nicht foltern. Die »Kirche vergießt kein Blut«. So lautet eines ihrer ältesten Prinzipien, so lehrt es das Beispiel Christi, der Petrus das Schwert aus der Hand nahm. Die Folter musste einer Macht überlassen werden, die außerhalb dieser Gesetze stand - weltlichen Gewalten, die als Gegenleistung die Zusicherung erhielten, der Verteidigung der »Freiheit« (wohlgemerkt: der »Freiheit der Kirche«) besonders gedient zu haben.
Die Agenten entwickelten noch weitere Grundsätze, die geeignet schienen, den Willen der Verdächtigen zu brechen. Es gab keinen Anspruch auf Rechtsbeistand, die Ankläger blieben anonym, die Beugehaft war zeitlich unbegrenzt. Haftprüfungen entfielen. Schon bald erschien ein erstes »Handbuch«, das auch das Verhältnis zwischen kirchlichen Untersuchungsagenten und weltlichen Folterknechten sorgsam regelte.
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Hier der vollständige Text: http://www.zeit.de/2005/51/Spitze_51
Tja, kommt irgendwie bekannt vor. Geschichte wiederholt sich doch?

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