- Der Immobilien-Fonds Skandal der Deutschen Bank: Eine Nachbetrachtung - Der Einarmige Bandit, 20.12.2005, 17:19
- Vollkasko-Mentalität - fridolin, 20.12.2005, 17:38
- Re: Vollkasko-Mentalität - CRASH_GURU, 20.12.2005, 17:59
- Re: Vollkasko-Mentalität - Verwaltungsfachwirt, 21.12.2005, 11:18
- 40% ja aber auch je 30% Fehler der Fondsmanager UND der Gesetzgebung. - eesti, 20.12.2005, 20:22
- Meinst Du das Ernst? (o.Text) - TESLA, 20.12.2005, 20:28
- Vollkasko-Mentalität - fridolin, 20.12.2005, 17:38
40% ja aber auch je 30% Fehler der Fondsmanager UND der Gesetzgebung.
-->Daß die Deutsche Bank seit Bräuers Aktienkursoptimierungsgier nicht mehr das Wohl des Kunden in ihre Entscheidungen einbezieht, dürfte jedem halbwegs normal auffassenden Bürger klar geworden sein. Die Privatkundenverprellpolitik KANN niemandem entgangen sein.
Der Gesetzgeber gestattete seit einigen Jahren Immobilien für einige Jahre zu bewußt überhöhten Preisen in der Bilanz zu lassen. Auch das dürfte kaum jemandem entgangen sein. Warum wollte die Immobilien(fonds)wirtschaft das? Ich denke die Antwort ist klar.
Was passierte nun? Die Frist für gesetzeskonforme Falschbewertung der Immobilien läuft ab und es kam der Tag der Wahrheit. Gut, das passiert, daß auchmal Immobilien fallen.
Wo liegt der eigentliche Schaden?
Wer seinen Fonds vor vielen Jahren gekauft, und bei der offensichtlich weniger guten Immobilienlage nicht verkauft hat, der hat in meinen Augen kein Recht auf irgendwelche Entschädigungen. Im Gegenteil, er hätte sich bei etwas Marktkenntnis sogar einen guten Gewinn durch die Höherbewertung sichern können.
Wer seinen Fonds in den letzten 2-3 Jahren auf Empfehlung eines Bankberaters gekauft hat, der konnte annehmen, daß der Wert des Anteils wirklich dem augenblicklichen Immobilienwertanteil entspricht.
Wer seinen Immobilienfonds in den letzten 2-3 Jahren ohne Beratung gekauft hat, da weiß ich nicht, das liegt so zwischen"gut" und"böse". Er konnte über die üblichen Nachrichten wissen, daß die Immobilien nicht gemäß ihrem Wert in den Büchern standen und hat trotz der kläglichen Immobilienlage gekauft. Eigene Fehler sollten eigentlich auch selbst getragen werden.
Kurz und gut:
Verluste sollten je nach Verursacher getragen werden. Eine generelle Antwort darf es nicht geben. Hätte der Gesetzgeber eine bewußte vorübergehende Falschbewertung nicht ausdrücklich gestattet, so müßte der Fonds nicht geschlossen werden, denn dann wäre der Fonds gezwungen die Anteilspreise schon früher der marktlage entsprechend nach unten zu korrigieren.
Der Fehler liegt zu mindestens 30% auch beim Gesetzgeber.
Gruß
LR

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