- Selenz` Kommentar 05. Januar 2006 - „Schwarzbuch VW“ - Reaktionen 5 - off-shore-trader, 05.01.2006, 22:38
Selenz` Kommentar 05. Januar 2006 - „Schwarzbuch VW“ - Reaktionen 5
-->„Schwarzbuch VW“ - Reaktionen 5
(ISBN3-8218-5612-2)
Strafanzeige gegen Minister Sigmar Gabriel:
Die Strafanzeige gegen Minister Sigmar Gabriel vom 22. November 2005
wird bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt.
Die Geschäftsnummer lautet: NZS - 701 AR 58981/05
(s. dazu auch www.hans-joachim-selenz.de Kommentare 25. November 2005)
Minister Gabriel hatte im Rahmen einer Eidesstattlichen Erklärung vor
Gericht diametral andere Angaben gemacht als zuvor gegenüber den Medien
und Landtagspräsident Gansäuer. Es ging um Zahlungen von VW an Gabriel,
Ex-Ministerpräsident und Ex-VW-Aufsichtsrat. Anfangs hatte Gabriel den
Einstieg in seine Firma CoNeS vor November 2003 terminiert. Vor Gericht
gab er statt dessen seinen „Einstieg ab 1. November 2003“ an. Dies habe
er „dem Präsidenten des Niedersächsischen Landtages, Jürgen Gansäuer,
mit Schreiben vom 29. Oktober 2003 und vom 27. November 2003 ange- kündigt“.
Das LG Hamburg unter Vorsitz von Richter Andreas Buske erließ daraufhin
eine einstweilige Verfügung gegen den Eichborn-Verlag. Das Wirken von
Richter Buske ist übrigens weit über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt.
Zuvor hatte Buske u. a. das Urteil zur medial heftig diskutierten Haar- farbe von Kanzler Gerhard Schröder gesprochen. Michael Nesselhauf,
Anwalt von Gabriel, vertritt den Ex-Medienkanzler auch im Fall seines
stark überteuerten Fluges auf Kosten von VW. Ebenfalls beschrieben in
Schwarzbuch VW. Richter auch hier, wie sollte es anders sein?
Andreas Buske!
Minister Gabriel erklärte zu der Strafanzeige, die Vorwürfe „entbehren
jeder Grundlage“. Gleichzeitig kündigte er Verleumdungsklage an. Eine
derartige Klage wäre - selbstredend - kompletter Nonsens. Die Falsch- aussagen mit Eid (aktuell) oder ohne (zu Anfang der Affäre) stammen von
Minister Gabriel. Eine Klage wäre daher nicht einmal bei der ausge- wiesenen Genossenschutz-Justiz in Braunschweig zu plazieren.
Strafbarkeit einer falschen Eidesstattlichen Erklärung:
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erklärte fürsorglich, eine falsche
Eidesstattliche Erklärung sei nicht in jedem Fall strafbar. Z. B. dann
nicht, wenn sie nicht gegenüber einer Behörde abgegeben wurde. Ob es
sich beim LG Hamburg um eine Behörde handelt, ist also noch zu klären.
Gabriels Tätigkeit für VW:
VW-Chef Pischetsrieder hatte eine Festanstellung von Gabriel im Landes- konzern VW nach dessen Wahldebakel abgelehnt. Seinen Staatskanzleichef
Schneider konnte Gabriel noch rechtzeitig in der landeseigenen Salz- gitter AG unterbringen. Freundin Ines hatte Genosse Hartz bereits ein- gestellt. Damit war Gabriels Landes-Kontingent offenbar erschöpft.
Medienrecherchen zufolge stellte sich nun heraus: Der Vertrag für
Gabriel kam direkt vom Vorstand. Unterschrieben von Pischetsrieder und
Hartz. Gabriel sollte im Auftrag von VW und dem Europäischen Auto- mobilverband Acea die EU-Umweltrichtlinien für Verbrennungsmotoren ent- schärfen. Die „taz“ bezeichnet ihn in ihrer Ausgabe vom 19. 12. 2005
als „Autominister“. Die entschärften Richtlinien habe er konsequent in
die Koalitionsvereinbarung eingeschleust. Unter Punkt 7.5 „Verkehr und
Immissionsschutz“. Fragen zur Industrie-Lobbyarbeit des Umweltministers
und deren Ausfluss in seine aktuelle Tätigkeit beantwortet statt des
Ministeriums inzwischen Gabriels Medienanwalt Nesselhauf! Eine weitere
Frage daher hier: Wer bezahlte den Gabriel-Schröder-Medienanwalt?
Staatsanwaltschaft Braunschweig vor delikater Aufgabe:
Hat Minister Gabriel Landtagspräsident Gansäuer oder Richter Buske be- logen? Oder am Ende sogar beide? Muss die parlamentarische Immunität
des neuen Umweltministers aufgehoben werden? Eine äußerst delikate
Aufgabe für die Staatsanwälte in Braunschweig. Es wird spannend!
Peine, den 5. Januar 2006
gez. Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
<ul> ~ www.hans-joachim-selenz.de</ul>

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