- Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt - newby, 07.01.2006, 10:02
- Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt - BillyGoatGruff, 07.01.2006, 15:39
- Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt - newby, 07.01.2006, 16:05
- .. ganz einfach - Masteraffe-sein-Bruder, 08.01.2006, 18:11
- Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt - BillyGoatGruff, 07.01.2006, 15:39
Re: Schweizer Verrechnungssteuer Finanzamt
-->>Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Konto in der Schweiz zu eröffnen und zwar in CHF.
>Somit wird die schweizer Verrechnungssteuer von 35% auf meine Zinsen abgezogen.
>Da ich alles völlig legal betreiben möchte, stellt sich nun für mich die Frage:
>"Wie lasse ich die gezahlte Verrechnungssteuer bei meinem Finanzamt anrechnen"?
>Danke für Tipps.
Hallo Newby,
i.d.Regel gemäss (vorhandenem) Doppelbesteuerungsabkommen BRD - CH. Als in CH Steuerpflichtiger kenne ich nur den umgekehrten Fall: ich muss in CH deklarieren, was ich im Ausland halte. Das wird gebührend von einem von Gemeinde zu Gemeinde reisenden"Verrechnungssteuerexperten" geprüft und dann wird die Rückerstattung vorsorglich bezahlter Steuer freigegeben.
Als blutiger Laie bezahlte ich vor Jahren für den 'Vollservice' durch die Bank, die das dann auch für mich erledigte, 350.-SFR im Jahr. Mittlerweile macht das die Bank gar nicht mehr, da für sie wegen der komplizierten Administration zu aufwändig. Bin nun von dem genannten"Reisenden" in VSt-Sachen abhängig. Die paar $$ withholding tax in den USA lasse ich regelmässig schleifen, Aufwand lohnt nicht (und die fiese US-Admin bedankt sich nicht einmal bei mir dafür!)
Gruss, BGG

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