- Auflassungsvormerkung - Denis, 09.01.2006, 11:22
- Sonst keine (o.Text) - LOMITAS, 09.01.2006, 11:24
- Re: Auflassungsvormerkung - Tarantoga, 09.01.2006, 11:50
- Wie lange dauert es eigentlich vom Notartermin bis zur Grundbuchänderung? - Denis, 09.01.2006, 12:11
- 5 Minuten bis eine Woche - Herbi, dem Bremser, 09.01.2006, 12:22
- Wie lange dauert es eigentlich vom Notartermin bis zur Grundbuchänderung? - Denis, 09.01.2006, 12:11
- Re: Auflassungsvormerkung - Herbi, dem Bremser, 09.01.2006, 12:17
- Zusammenfassend und ergänzend - LenzHannover, 09.01.2006, 16:28
- Nachfrage: Anderkonto - fridolin, 09.01.2006, 16:44
- Re: Nachfrage: Anderkonto - LOMITAS, 09.01.2006, 16:53
- Nachfrage: Anderkonto - fridolin, 09.01.2006, 16:44
Re: Auflassungsvormerkung
-->Hallo
Es bestehen noch Risiken, wenn die finanziellen Verhältnisse Deiner Verkäufer nicht in Ordnung sind oder diese unwillig werden^^. Wenn die z.B. insolvent werden stehst Du mit Deinem Kaufanspruch recht schlecht da. Ausserdem könnten die Verkäufer auch nach Deiner Zahlung noch anderweitig verkaufen und Du müßtest die Rückzahlung einklagen. Wenn die Vormerkung im Grundbuch steht wird das dagegen fast unmöglich.
Das Problem ist folgendes: Wenn Du nur den Kaufvertrag hast, dann wirkt der nur gegen Deinen Verkäufer, für alle anderen bedeutet der gar nichts, weil er nur einen Anspruch gegen den Verkäufer gibt. Die Auflassungsvormerkung hat dagegen dingliche Wirkung, sie gilt gegen jeden und schützt daher euren Kaufvertrag gegen Dritte. Also z.B. auch gegen einen Gläubiger Deines Verkäufers.
Bei der Kaufpreissumme und honorige Verkäufer vorrausgesetzt ist das Risiko überschaubar. Aber man weiß nie was da so kommen mag..
Grüße

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