- Auflassungsvormerkung - Denis, 09.01.2006, 11:22
- Sonst keine (o.Text) - LOMITAS, 09.01.2006, 11:24
- Re: Auflassungsvormerkung - Tarantoga, 09.01.2006, 11:50
- Wie lange dauert es eigentlich vom Notartermin bis zur Grundbuchänderung? - Denis, 09.01.2006, 12:11
- 5 Minuten bis eine Woche - Herbi, dem Bremser, 09.01.2006, 12:22
- Wie lange dauert es eigentlich vom Notartermin bis zur Grundbuchänderung? - Denis, 09.01.2006, 12:11
- Re: Auflassungsvormerkung - Herbi, dem Bremser, 09.01.2006, 12:17
- Zusammenfassend und ergänzend - LenzHannover, 09.01.2006, 16:28
- Nachfrage: Anderkonto - fridolin, 09.01.2006, 16:44
- Re: Nachfrage: Anderkonto - LOMITAS, 09.01.2006, 16:53
- Nachfrage: Anderkonto - fridolin, 09.01.2006, 16:44
Re: Auflassungsvormerkung
-->>Meine Überlegung ist, sich die Auflassungsvormerkung zu sparen. Ich würde dann bar direkt beim Notartermin bezahlen.
Moin Denis,
die Auflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen, bevor Geld fließt - und bevor ein (dann nachrangiger) Zwang eingetragen werden kann.
Damit ist per Grundbuch das Grundstück"gesperrt" für dann nachrangige Einträge wie Schnellverkäufe an andere und Zwänge von Dritten.
Wenn du beim Notartermin zahlst, landet dein Geld - hoffentlich - auf einem Anderkonto, aber der Notar war noch nicht beim Grundbuchamt, ebenso wie der Eintrag ins Grundbuch noch nicht erfolgt ist.
Damit bist du also noch nicht Eigentümer, obwohl du grad Cash gegeben hast.
Der Eintrag ins Grundbuch ist ein"Vorgang".
Es gibt viele Vorgänge auf Grundbuchämtern.
Es gibt Stapel, auf denen sich Vorgänge.. stapeln.
Wenn in dieser Zwischenzeit - aus einem (anderen) Stapel (eines anderen Grundbuchamtes) ein Verkauf des bzw. ein Zwang auf das Grundstück erfolgt und auch eingetragen wird, stehen deine Chancen bei Null. Wenn dann noch ein Zwang auf die Verkäufer anberaumt wird und der Notar kein Anderkonto geführt hat, dann kann es dazu führen, dass dein Geld der Zwangsmasse anheim fällt.
Vorsicht mit Sparen am falschen Ende.
Die Notariatsgebühren der Auflassungsvormerkung kosten nicht die Welt.
Es sei denn, der Notar ist mehr als nur dein Freund.
(Wobei beim Geld bekanntlich die Freundschaft aufhört,
der Komparativ von Freund der Parteifreund und der Superlativ ist Todfeind ist!)
Gruß aus der Welt des Elektronischen Grundbuchs (EGB)
Herbi

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