- Was strebt Israel an? - albert, 20.01.2006, 18:16
- Wikipedia zum letzten Punkt - shroom, 20.01.2006, 21:45
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 00:44
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - albert, 21.01.2006, 01:25
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 05:38
- Re: Ein nachtraeglicher Zusatz - Tassie Devil, 21.01.2006, 21:45
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - gwg, 22.01.2006, 12:52
- Re: Edel sei die Staatsmafia, trickreich und gut.:-) - Tassie Devil, 23.01.2006, 04:18
- Nachfrage... - fridolin, 23.01.2006, 11:09
- Re: Antwort und eine Korrektur - Tassie Devil, 23.01.2006, 17:56
- Danke und noch kleine Frage... - fridolin, 23.01.2006, 19:47
- Re: @fridolin; Pausengong - Tassie Devil, 25.01.2006, 08:08
- Danke und noch kleine Frage... - fridolin, 23.01.2006, 19:47
- Re: Antwort und eine Korrektur - Tassie Devil, 23.01.2006, 17:56
- Nachfrage... - fridolin, 23.01.2006, 11:09
- Re: Edel sei die Staatsmafia, trickreich und gut.:-) - Tassie Devil, 23.01.2006, 04:18
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 05:38
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - FRANZ, 21.01.2006, 21:32
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - albert, 21.01.2006, 01:25
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 00:44
- Wikipedia zum letzten Punkt - shroom, 20.01.2006, 21:45
Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-)
-->Die Völkerrechtslage in Deutschland
Stellungnahme des unabhängigen Völkerrechtlers Prof. Dr. jur. Bracht
I. Identität Deutschlands
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und daher auch nicht identisch mit dem Deutschland von heute. Das Deutsche Reich besteht vielmehr bis auf den heutigen Tag fort. Und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen wäre. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das Völkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verstößt, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich völkerrechtlich aus dem im Völkerrecht für den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute für jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, daß das Deutsche Reich und auch Preußen noch vollständig weiterbestehen und nicht etwa gar völkerrechtlich zulässig von den Okkupationsmächten Polen, Rußland (Nord-Ostpreußen), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.
2. Nach allgemeinen Völkerrecht könnte das Deutsche Reich und auch Preußen am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen würde. Das ist nach allgemeinem Völkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere militärische Macht den Staat „Deutsches Reich" und auch „Preußen" vollkommen besiegt hätte. Das aber war nicht der Fall, wie sich völkerrechtlich eindeutig aus der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Französischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erklärung) ergibt. Dort erklärten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so über Deutschland verhandeln. Das bedeutet, daß debellatio Deutschlands nicht vorliegt und daß schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preußen staats- und völkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.
3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht bestätigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, daß das Deutsche Reich fortbesteht und daß das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostverträgen erging, bestätigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen Ã-ffentlichen Recht, also nach dem Völkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht. Sie ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und völkerrechtlich weiterbesteht. Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da dafür kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, daß die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei. Dies ist nicht richtig: Es kann nicht ein Staat mit einem anderen völkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein. Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, daß Deutsche “Bundesbürger der BRD” seien.
Das soll so mal reichen, bis dato wurde noch kein Untergang des Deutschen Reiches, schon garnicht in Form der Marke 2+4, gesichtet.
Der Schwachsinn in wikipedia.de kann sich bei weitem nicht mit den Qualitaeten der sog. Mainstream-Oekonomie messen.
Wal, hast Du den Unfug im wiki angezettelt? [img][/img]
Gruss
TD

gesamter Thread: