- Was strebt Israel an? - albert, 20.01.2006, 18:16
- Wikipedia zum letzten Punkt - shroom, 20.01.2006, 21:45
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 00:44
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - albert, 21.01.2006, 01:25
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 05:38
- Re: Ein nachtraeglicher Zusatz - Tassie Devil, 21.01.2006, 21:45
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - gwg, 22.01.2006, 12:52
- Re: Edel sei die Staatsmafia, trickreich und gut.:-) - Tassie Devil, 23.01.2006, 04:18
- Nachfrage... - fridolin, 23.01.2006, 11:09
- Re: Antwort und eine Korrektur - Tassie Devil, 23.01.2006, 17:56
- Danke und noch kleine Frage... - fridolin, 23.01.2006, 19:47
- Re: @fridolin; Pausengong - Tassie Devil, 25.01.2006, 08:08
- Danke und noch kleine Frage... - fridolin, 23.01.2006, 19:47
- Re: Antwort und eine Korrektur - Tassie Devil, 23.01.2006, 17:56
- Nachfrage... - fridolin, 23.01.2006, 11:09
- Re: Edel sei die Staatsmafia, trickreich und gut.:-) - Tassie Devil, 23.01.2006, 04:18
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 05:38
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - FRANZ, 21.01.2006, 21:32
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - albert, 21.01.2006, 01:25
- Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-) - Tassie Devil, 21.01.2006, 00:44
- Wikipedia zum letzten Punkt - shroom, 20.01.2006, 21:45
Re: Gegen staatsrechtliches Mainstreaming ;-)
-->> Danke Tassie für deine antwort. was hat das mit dem Reichskanzler Ebel auf sich. hat der nun Rechte (z.B. zur Paßausgabe) oder nicht? Und was bringt das?
>Albert
Hi Albert,
ich zitiere noch einen weiteren Absatz aus der Stellungnahme des Staatsrechtlers Bracht:
II. Gesetzes- und Vertragsbindungen
1. In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem öffentlichen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Ende des Zitats.
Ich bin weder Staatsrechtler noch habe ich eine formal-juristische Ausbildung genossen, allerdings habe ich mir einiges in autodidaktischer Weise auch auf diesem Gebiet angeeignet, was sich in ausreichender Praxis dann auch bewaehrt hat.
Aus dieser Perspektive heraus vermag ich nur eines zu deuten und zu sagen, und zwar dass an der ganzen BRDDR-Angelegenheit vor rund 15 Jahren einiges oberfaul (gemacht) wurde, darauf weisst auch gerade die Begriffsbestimmung"Deutscher" im Bundesgesetzblatt von 1997 (Neunzehnhundertsiebenundneunzig) hin.
Die Feststellung in obigem Beitrag aus wikipedia.de, dass das deutsche Reich im Verlauf des Jahres 1990 entgueltig untergegangen sei, ist staats- wie voelkerrechtlicher Kokolores oder Nonsens, ganz wie belieben.
Rein staats-/voelkerrechtlich gesehen ist der Status aller Personen in der BRDDR, soweit nicht unter das Auslaenderrecht fallend, sehr dubios, weil ihre Staatsangehoerigkeit zur"Bundesrepublik Deutschland" zwar"deutsch" ist, jedoch ist hiervon hergeleitet keine dieser Personen"Deutsche(r)", soweit er/sie nicht zusaetzlich die Reichsangehoerigkeit besitzt, die er/sie aber wiederum nicht durch die Bundesrepublik Deutschland erlangen kann.
Aus diesem und weiteren gravierenden Gruenden werde ich seit Jahren den dringenden Verdacht nicht los, dass in dieser gesamten Angelegenheit seitens der BRDDR Staatsmacht eine Politik der"totgeschwiegenen Vogelfreiheit" bzgl. der"deutsch-Staatsangehoerigen" praktiziert wird, vielleicht trifft der Begriff der Besatzungsmacht BRDDR, einem Staatsmachtkonstrukt der WKII Siegermaechte, viel besser den Kern der Dinge.
Dass von dieser Staatsmacht BRDDR die Macht des Faktischen auf die"deutsch-Staatsangehoerigen" einwirkt, hierbei u.a. das Gewaltmonopol, daran ist ueberhaupt nicht zu zweifeln, ob und inwiefern hierdurch das internationale Staats- und Voelkerrecht mit Stiefeln getreten wird ist eine voellig andere Frage.
Welche Rechte konkret im einzelnen die Reichsorganisation Ebel per Ukas und Dekret seitens der Kriegssiegermacht USA besitzt vermag ich im Augenblick nicht zu sagen, dass jedoch diese Verbindung bereits seit den 80-ger Jahren alles andere als Schall und Rauch ist, das ist zweifellos definitiv.
Ein Pass des deutschen Reiches, ausgestellt durch die dafuer legitimierte Staatsorganisation, wuerde Dir ueber alle Zweifel erhaben dessen Staatsangehoerigkeit verleihend den Status"Deutscher" vermitteln, damit haettest Du in jedem Falle eine Staatsangehoerigkeit gemaess internationalem Staat-/Voelkerrecht einschliesslich den hieraus herzuleitenden Folgen und Konsequenzen, was bei einem Pass der BRDDR jedoch keinesfalls so selbstverstaendlich ist, u.a. weil ihr hierzu das Gesetz fehlt, Dir ihre eigene Staatsangehoerigkeit und nicht die des deutschen Reiches, wozu sie auch nicht legitimiert ist, zu vermitteln.
Ich will bei dieser gesamten Angelegenheit nicht die Pferde scheu machen, aber der gesamte Status quo ist ein aeusserst dubioser"hairraiser".
Gruss
TD

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