- Chaos bei den Finanzämtern wegen Einsprüchen gegen die Grundsteuer - Alana, 27.01.2006, 16:49
Chaos bei den Finanzämtern wegen Einsprüchen gegen die Grundsteuer
-->Chaos bei den Finanzämtern wegen der Grundsteuer
[b]<font size="4">Einspruch gegen Grundsteuer</font>
Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) empfiehlt Wohneigentümern, einen Antrag auf Aufhebung des Grundsteuerbemessungsbescheides beim Finanzamt zu stellen. [/b]Im Fall von bereits ergangenen, aber noch nicht rechtskräftigen Bemessungsbescheiden rät der Verband, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Grund für die Empfehlungen ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer auf selbst genutztes Wohneigentum, die nach Angaben des BdSt NRW zurzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geprüft wird.
Sollte das Gericht der Verfassungsbeschwerde stattgeben, reicht nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler der Einspruch gegen den Grundsteuerbemessungsbescheid oder der Antrag auf dessen Aufhebung aus, damit ab dem Zeitpunkt der Antragstellung eine Grundsteuer nicht mehr erhoben werden darf.
Den Angaben zufolge lässt die Finanzverwaltung nach einem Erlass des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums vom 25. Oktober die Einsprüche bis zur Entscheidung in Karlsruhe ruhen. Die Entscheidung über den Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbescheides sei ebenfalls mit Zustimmung des Antragstellers bis zur Entscheidung auszusetzen.
Gleichzeitig wies der BdSt NRW darauf hin, dass trotz der Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid die Grundsteuer zu entrichten ist.
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[http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/323679.phtml]
Grüße
al.

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