- @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - Tassie Devil, 28.01.2006, 21:46
- Re: @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - thoughtful, 28.01.2006, 22:08
- Re: obsolete Feindstaatenklausel? - Baldur der Ketzer, 28.01.2006, 23:11
- Re: Keine Rechtsautomatiken - Tassie Devil, 28.01.2006, 23:44
- Re: Keine Rechtsautomatiken - albert, 29.01.2006, 11:32
- Reichsdokumente - hoerby, 29.01.2006, 15:09
- Re: Keine Rechtsautomatiken - Tassie Devil, 29.01.2006, 19:15
- Re: @TD: Ich musste hier etwas löschen - Elli (Boardmaster)--, 30.01.2006, 13:16
- Re: @Elli: Ja, das geht vollkommen in Ordnung,... (mkT) - Tassie Devil, 30.01.2006, 16:36
- Re: Keine Rechtsautomatiken - albert, 29.01.2006, 11:32
- Re: Kann ich nicht nachvollziehen - Theo Stuss, 29.01.2006, 09:43
- @TD - Danke und Anmerkungen - fridolin, 29.01.2006, 09:48
- Re: @fridolin - gleichfalls Dank und weitere Anmerkungen - Tassie Devil, 29.01.2006, 16:15
- zur praktischen Relevanz - Dieter, 29.01.2006, 11:03
- Re: zur praktischen Relevanz - Tassie Devil, 29.01.2006, 18:55
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - André, 29.01.2006, 14:04
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - Immo, 29.01.2006, 15:24
- Re: On verra! Kenne selbst viele Treffer, aber gewiß nicht die Zeitungsfritzen (o.Text) - André, 29.01.2006, 18:45
- Re: Anmerkung zur astrologischen Anmerkung - Christian, 29.01.2006, 21:31
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - Immo, 29.01.2006, 15:24
- Re: Na denn: Auf nach Neuschwabenland - Christian, 29.01.2006, 21:29
- Re: das frage ich mich auch - - Elli -, 29.01.2006, 23:09
- Re: Si tacuisses... - Tassie Devil, 30.01.2006, 11:51
- Re: @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - thoughtful, 28.01.2006, 22:08
@fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit
-->Hi fridolin,
zunaechst resumiere ich mal.
Es kann keinerlei Zweifel daran geben, dass das Deutsche Reich weder 1945 noch zu irgend einem Zeitpunkt danach untergegangen ist.
Dass es so ist, dass naemlich das Deutsche Reich weiterhin ein staats- und voelkerrechtliches Subjekt ist, dafuer gibt es viele Hinweise und Fakten:
1. Die Kriegssiegermaechte haben zu keinem Zeitpunkt beginnend mit dem Jahr 1945 den Exitus des Deutschen Reiches festgestellt oder festgelegt, wozu sie m.E. aufgrund ihres Status als Siegermaechte selbst unter Missachtung oder Bruch der internationalen staats- und voelkerrechtlicher Regelungen durchaus in der Lage gewesen waeren.
2. Das hoechste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, das BVG in Karlsruhe, hatte 1973 die fortbestehende Existenz des Deutschen Reiches festgestellt.
3. Andere Gerichte der Bundesrepublik Deutschland hatten zuvor und danach den Status der fortbestehenden Existenz des Deutschen Reiches ebenfalls adaptiert.
4. Die UN-Feindstaatenklausel gegen das Deutsche Reich ist aus dessen Charta nicht getilgt.
Wenn nun das BVG im Jahre 1973 definitiv die Ansicht vertrat, die Bundesrepublik Deutschland sei i.S. der Gebiete und Laendereien mit dem Deutschen Reich teil-identisch, ansonsten jedoch identisch, dann scheitert diese Ansicht der Identitaet schon allein daran, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und sein Zustandekommen keinesfalls mit auch nur irgendeiner Verfassung des Deutschen Reiches identisch sein kann.
Tatsaechlich ist es so, dass das Konstrukt der westlichen Siegermaechte namens Bundesrepublik Deutschland in wesentlichen Teilen bereits zuvor existente Konstrukte und Angelegenheiten des Deutschen Reiches ueberlagern.
An der Rechtsgueltigkeit und Rechtswirksamkeit dieser kriegssiegermaechtlich organisierten Ueberlagerung im Verlauf des Jahres 1949 hege ich keinerlei Zweifel, jedoch kann ein Ueberlagerungskonstrukt mit einem zu ueberlagernden Konstrukt niemals identisch sein.
Auch der Umstand, dass das Produkt siegermaechtlich aufgesetzten Konstruktes der Bundesrepublik Deutschland auf das Konstrukt des Deutschen Reiches eine Fortsetzung des letzteren unter anderem Namen sein koennte, kann nicht darueber hinweg taeuschen, dass es auch hier am Begriff der Identitaet mangelt, was wiederum Konsequenzen in staats- und voelkerrechtlicher Hinsicht zur Folge hat.
Soweit mal mein Resumee.
Dass das gesamte Konstrukt des heute zweifellos bestehenden Deutschen Reiches mit seinen Ueberlagerungen im Status quo erhebliche Rechtsunsicherheiten in sich birgt, darueber bestehen auch bei Dir sicherlich keine Zweifel.
Auch wenn ich mit dieser Webseite
Staatsangehoerigkeit
in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
In der Angelegenheit einer rechtswirksamen Vertretung des Deutschen Reiches muss ich noch weitere Recherchen betreiben, ich bitte deshalb um weitere Geduld.
Gruss
TD

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