- @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - Tassie Devil, 28.01.2006, 21:46
- Re: @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - thoughtful, 28.01.2006, 22:08
- Re: obsolete Feindstaatenklausel? - Baldur der Ketzer, 28.01.2006, 23:11
- Re: Keine Rechtsautomatiken - Tassie Devil, 28.01.2006, 23:44
- Re: Keine Rechtsautomatiken - albert, 29.01.2006, 11:32
- Reichsdokumente - hoerby, 29.01.2006, 15:09
- Re: Keine Rechtsautomatiken - Tassie Devil, 29.01.2006, 19:15
- Re: @TD: Ich musste hier etwas löschen - Elli (Boardmaster)--, 30.01.2006, 13:16
- Re: @Elli: Ja, das geht vollkommen in Ordnung,... (mkT) - Tassie Devil, 30.01.2006, 16:36
- Re: Keine Rechtsautomatiken - albert, 29.01.2006, 11:32
- Re: Kann ich nicht nachvollziehen - Theo Stuss, 29.01.2006, 09:43
- @TD - Danke und Anmerkungen - fridolin, 29.01.2006, 09:48
- Re: @fridolin - gleichfalls Dank und weitere Anmerkungen - Tassie Devil, 29.01.2006, 16:15
- zur praktischen Relevanz - Dieter, 29.01.2006, 11:03
- Re: zur praktischen Relevanz - Tassie Devil, 29.01.2006, 18:55
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - André, 29.01.2006, 14:04
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - Immo, 29.01.2006, 15:24
- Re: On verra! Kenne selbst viele Treffer, aber gewiß nicht die Zeitungsfritzen (o.Text) - André, 29.01.2006, 18:45
- Re: Anmerkung zur astrologischen Anmerkung - Christian, 29.01.2006, 21:31
- Re: Eine astrologische Anmerkung, die zeigt, dass die Diskussion sich bald - Immo, 29.01.2006, 15:24
- Re: Na denn: Auf nach Neuschwabenland - Christian, 29.01.2006, 21:29
- Re: das frage ich mich auch - - Elli -, 29.01.2006, 23:09
- Re: Si tacuisses... - Tassie Devil, 30.01.2006, 11:51
- Re: @fridolin - Deutsches Reich und Staatsangehoerigkeit - thoughtful, 28.01.2006, 22:08
@TD - Danke und Anmerkungen
--><font color=#0000FF>Hallo TD,
zunächst vielen Dank für Deine Mühe zu diesem interessanten Thema. Nur ein paar wenige Anmerkungen dazu:
1) Der ganze Komplex des Staats- und Völkerrechts ist nach meinem Eindruck eines der formaljuristisch kompliziertesten Gebiete, an das sich auch der ausgebildete Durchschnittsjurist nicht heranwagt. Bei allem Respekt bin mir nicht so sicher, ob man da mit den für die Praxis durchaus sinnvollen juristischen Grundkenntnissen zu endgültigen Schlußfolgerungen kommen kann. Ansonsten gilt die alte Regel: wenn zwei Juristen ein Problem diskutieren, gibt es mindestens drei verschiedene Meinungen. Ich persönlich will mir zu alledem keine endgültige Meinung bilden. </font>
Auch wenn ich mit dieser Webseite
>Staatsangehoerigkeit
>in vielem nicht oder nicht voellig konform gehe, greife ich dennoch nachfolgenden Absatz heraus:
>Nach § 1 des Zweiten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatszugehörigkeit vom 17.05.1956 (BGBl.-l S 431) ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit Wirkung vom 26.04.1954 suspendiert und aufgehoben. Die betroffenen Staatenlosen Bürger haben jedoch das Recht, die deutsche Staatsangehörigkeit mit Rückwirkung auf den genannten Zeitpunkt wieder zu erwerben, wenn Sie ihren dauernden Aufenthalt seit dem 26.04.1945 im Gebiet des Deutschen Reiches wahrgenommen haben (§ 3 des Gesetzes vom 17. Mai 1956).
>Leider habe ich nicht die Moeglichkeit, den obigen orginalen Gesetzestext aus dem Jahre 1956 einsehen zu koennen, jedoch hege ich an der faktischen Authentitaet obigen Absatzes keinen Zweifel, und in der Tat kann ich aus der aktuellen Fassung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland keinen Gesetzesparagraphen ersehen, der wie auch immer den Zugang zur Staatszugehoerigkeit regelt, sodass hier, wie bereits dargelegt, das Recht des deutschen Reiches zur Anwendung gelangen muss.
<font color=#0000FF>Nanu, das wundert mich doch, daß der EDV-Fachmann TD das nicht findet - schon der erste Versuch auf gut Glück spuckt in der Sammlung des Bundesrechts das pdf-Dokument des 1956er Staatsangehörigkeitsgesetzes aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stangregg_2/gesamt.pdf
Und bei näherem Hinsehen zeigt sich Erstaunliches: in dem Gesetz wird anscheinend die deutsche Staatsangehörigkeit von Ã-sterreichern geregelt, die diese 1938 nach dem Anschluß an das Deutsche Reich erworben haben - nicht etwa die deutsche Staatsangehörigkeit an sich. Also zeigt sich wieder einmal, wie vorsichtig man beim Zitieren aus Sekundärdokumenten sein sollte.
2) Die ganze Sache um die angebliche Ernennung einer"komissarischen Deutschen Reichsregierung" durch die USA im Jahre 1985 scheint nicht viel mehr als eine einzige Lachnummer zu sein. Näheres findet sich auf diesen Seiten: http://www.krr-faq.de/ und http://www.krr-faq.de/faq.php Vielleicht ist das ja für Dich auch interessant.
Schöne Grüße
</font>

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