- Achtung: Amtlicher Diebstahl jederzeit möglich! Hüte sich wer kann........... - Emerald, 30.01.2006, 06:05
- Nachfrage: - FOX-NEWS, 30.01.2006, 06:38
- Re: Nachfrage: - Emerald, 30.01.2006, 07:32
- Re: Stimmt, kommt immer zum Tragen bei Depots bei US-Brokern - André, 30.01.2006, 08:47
- Beispiel für eine solche 'Gesellschaft' zur 'rechtmässigen Vermeidung'? - BillyGoatGruff, 30.01.2006, 12:39
- Re: Zusätzliche Gefahr: Trading With The Enemy Act!!! Nicht zu unterschätzen! - André, 30.01.2006, 13:17
- Alles klar. Danke! (o.Text) - BillyGoatGruff, 30.01.2006, 18:21
- Re: Zusätzliche Gefahr: Trading With The Enemy Act!!! Nicht zu unterschätzen! - André, 30.01.2006, 13:17
- Re: Achtung: Amtlicher Diebstahl / nicht ganz korrekt...... - i. A. eines Lesers - - Elli -, 31.01.2006, 21:35
- Nachfrage: - FOX-NEWS, 30.01.2006, 06:38
Re: Nachfrage:
-->>Beispiel:
>Der Beispielschweizer"hinterzieht" diese Steuer und seine Schweizer Bank wird in Regress genommen. Welche Rechtsmittel hat die Bank, sich an ihrem Kunden schadlos zu halten?
>Gruss
Meine persönliche Einschätzung dazu:
ImFalle eines Ablebens des Kunden, werden Konti und Depot jeweils für den
Zugriff gesperrt, bis alle erbschaftlichen Fragen geklärt sind. Dies kann
gut und gerne ein Jahr und mehr ausmachen, je nach Lage des Erbganges.
Die Bank wird US-amerik. Forderungen in diesem Zusammenhang mit absoluter
Sicherheit überprüfen, ggfs. melden, und dem verstorbenen Kunden belasten,
allenfalls unter Verkauf von Wertpapieren, um die Steuern zu bezahlen.
Man lese dazu die"Allgemeinenen Geschäfts-Bedingungen" der jeweiligen Bank,
welche heutzutage oftmals über drei A-4-Seiten ausfüllen, und dem Kunden
ausnahmslos die Rechte der Bank aufzeigen, bzw. dem Kunden nur Pflichten
auferlegen.
Emerald.

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