- Achtung: Amtlicher Diebstahl jederzeit möglich! Hüte sich wer kann........... - Emerald, 30.01.2006, 06:05
- Nachfrage: - FOX-NEWS, 30.01.2006, 06:38
- Re: Nachfrage: - Emerald, 30.01.2006, 07:32
- Re: Stimmt, kommt immer zum Tragen bei Depots bei US-Brokern - André, 30.01.2006, 08:47
- Beispiel für eine solche 'Gesellschaft' zur 'rechtmässigen Vermeidung'? - BillyGoatGruff, 30.01.2006, 12:39
- Re: Zusätzliche Gefahr: Trading With The Enemy Act!!! Nicht zu unterschätzen! - André, 30.01.2006, 13:17
- Alles klar. Danke! (o.Text) - BillyGoatGruff, 30.01.2006, 18:21
- Re: Zusätzliche Gefahr: Trading With The Enemy Act!!! Nicht zu unterschätzen! - André, 30.01.2006, 13:17
- Re: Achtung: Amtlicher Diebstahl / nicht ganz korrekt...... - i. A. eines Lesers - - Elli -, 31.01.2006, 21:35
- Nachfrage: - FOX-NEWS, 30.01.2006, 06:38
Beispiel für eine solche 'Gesellschaft' zur 'rechtmässigen Vermeidung'?
-->Danke, Emerald, dass du wieder einmal darauf hinweist.
Könntest du ein Beispiel nennen für eine solche Gesellschaft (siehe unten)? Oder muss man bei schlechter Gesundheit im Alter das Depot nach Europa zurückverlegen? Könnte man ja jetzt ohnehin vorsorglich tun, seit es auch hier Discountbroker gibt. Ich ging mit dem Depot nach USA, als hier die Transaktionsgebühren noch der reine Diebstahl waren.
Gruss,
BGG
>Rechtmässige Vermeidung
>Die besprochene US-Erbschaftssteuer ist jedoch nicht geschuldet, falls die Wertschriften oder sonstigen Aktiven nicht persönlich, sondern durch eine juristische Person gehalten werden. Die juristische Person braucht nicht gleich eine Aktiengesellschaft zu sein. Vielmehr genügt dafür auch eine Personengesellschaft, wie etwa eine Kollektivgesellschaft. Auch diesbezüglich hat der US- Fiskus vorgesorgt und ein Formular bereitgestellt samt ausführlichen Anweisungen. Mit dieser «Entity Classification Election» hat der Steuerzahler die Möglichkeit, zu prüfen, ob eine bestimmte Rechtsform einer Gesellschaft als solche in den USA qualifiziert ist. Durch die Einreichung des Formulars mit rechtsgenügendem Inhalt vermeidet er zudem auch das Risiko der dargelegten Erbschaftssteuer. (Gestützt auf die Paperwork Reduction Act, wird der Steuerzahler vom Fiskus auf dem Formular freundlicherweise darauf hingewiesen, dass das Ausfüllen 1 Stunde 49 Minuten, das Studium 2 Stunden 7 Minuten sowie das Vorbereiten des Formulars 23 Minuten benötigen dürfte.) Die fraglichen US-Aktiven sind vom Eigentümer rechtzeitig vor dessen Ableben auf eine solche Gesellschaft zu übertragen, und diese ist mittels des erwähnten Formulars der US- Steuerbehörde zu melden. Da solche Gesellschaften gemäss unserem Steuerrecht als transparent gelten, dürften dem Steuerzahler hierzulande durch diesen Eigentümerwechsel keinerlei steuerliche Nachteile entstehen. Vorbehalten bleibt das Risiko der Annahme des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels bei erheblichem Aktienvolumen.
>(geschrieben von Rechtsanwalt von Meiss, Zürich) gilt auch für deutsche
>US-Wertpapier-Besitzer!

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