- BRDDR, wie gleichst Du Dir! (Schönbohm fordert neuen Mauerbau) - eesti, 30.01.2006, 19:27
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Baldur der Ketzer, 30.01.2006, 20:52
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Nachtigel, 30.01.2006, 21:12
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - albert, 30.01.2006, 23:47
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Baldur der Ketzer, 31.01.2006, 00:03
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - arvito, 31.01.2006, 10:08
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Cujo, 31.01.2006, 00:12
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - apoll, 31.01.2006, 11:51
- Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - Milly, 31.01.2006, 00:20
- Re: Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - Emerald, 31.01.2006, 04:51
- Re: Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - Milly, 31.01.2006, 10:14
- Re: hier Wohnen und dort Administration? - Emerald, 31.01.2006, 17:20
- Re: Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - Milly, 31.01.2006, 10:14
- VENEZUELA??? Re: Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - aman13, 31.01.2006, 11:21
- Re: Auswandern - in welche Richtung sich wenden? - Emerald, 31.01.2006, 04:51
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Baldur der Ketzer, 31.01.2006, 00:03
- so erzieht man Bürger mit rechter Gesinnung zu wirklichen Radikalen und Terror. (o.Text) - Dieter, 30.01.2006, 20:59
- Re: BRDDR und das Ausreiseverbot.....reiner Hohn und Spott? - Baldur der Ketzer, 30.01.2006, 22:52
- Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen - Baldur der Ketzer, 30.01.2006, 20:52
Re: Zeit für ein Register von Staats- und Regierungsverbrechen
-->Guten Abend Baldur,
nix wie raus hmmmm - gerad läuft bei 3SAT was über Bolivien.
Und zum EU-Haftbefehl folgendes:
EU-Haftbefehlsgesetz verabschiedet (26.01.06)
BMJ - Pressemitteilung vom 25.01.06 - Sonstige Themen
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet.
Mit diesem Gesetzentwurf soll der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland soll damit wieder vollständig am vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU teilnehmen können.
Grundlage des Gesetzes ist der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl vom 13. Juni 2002 (RbEuHb), der den Auslieferungs- und Durchlieferungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheblich vereinfachen und erleichtern soll.
Mit der Umsetzung in nationales Recht wird aber kein zusätzlicher neben die §§ 112 ff. StPO tretender Haftbefehlstyp eingeführt. Der EuHb regelt lediglich das Verfahren für den Fall, dass ein EU-Mitgliedstaat (ersuchender Staat) einen Verfolgten aus einem anderen EU-Mitgliedstaat (ersuchter Staat) zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung überstellt bekommen möchte. Grundlage der Auslieferung bleibt damit letztlich - wie schon nach bisherigem Auslieferungsrecht - ein gegen den Verfolgten im ersuchenden Mitgliedstaat vorliegender Haftbefehl.
Da das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 18. Juli 2005 das erste Umsetzungsgesetz (EuHbG vom 21. Juli 2004) verfassungsrechtlich beanstandet und aufgehoben hat (wir berichteten), wird nun ein neues Gesetz vorgelegt.
Die Umsetzung des RbEuHb erfolgt innerhalb des bereits das heutige Auslieferungsverfahren regelnden Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) in einem eigenständigen Abschnitt. Das zweistufige Verfahren des bisherigen Auslieferungsrechts - Zulässigkeitsentscheidung und Bewilligungsentscheidung - wird beibehalten. Die Änderungen beschränken sich auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den §§ 79, 80 und 83a IRG.
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2005 insbesondere für die folgenden beiden Punkte konkrete Vorgaben zur Umsetzung des RbEuHB gemacht:
a. die Bewilligungsentscheidung muss gerichtlich überprüfbar sein;
b. für die Auslieferung Deutscher ist ein gesetzliches Prüfprogramm erforderlich, das die vom RbEuHb gelassenen Spielräume für eine mögliche Nichtauslieferung Deutscher nutzt.
........................
noch viel mehr hier
LG N8igel
<ul> ~ Worum geht es beim Europäischen Haftbefehlsgesetz?</ul>
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