- OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - Morricone, 31.01.2006, 15:14
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - Milly, 31.01.2006, 16:01
- Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht - Morricone, 31.01.2006, 16:43
- Re: Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht - Nachtigel, 31.01.2006, 17:21
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - mit etwas Bauchweh - Nachtigel, 31.01.2006, 16:55
- @ n8igel - Morricone, 31.01.2006, 17:07
- Re: @ n8igel + Morricone - Milly, 31.01.2006, 17:45
- Rentner versteuern jetzt mind. 50% der Rente (o.Text) - LenzHannover, 01.02.2006, 01:07
- Re: Rentner versteuern jetzt mind. 50% der Rente - oh je - Milly, 01.02.2006, 01:31
- Rentner versteuern jetzt mind. 50% der Rente (o.Text) - LenzHannover, 01.02.2006, 01:07
- Re: @ n8igel + Morricone - Milly, 31.01.2006, 17:45
- @ n8igel - Morricone, 31.01.2006, 17:07
- Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht - Morricone, 31.01.2006, 16:43
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - Zardoz, 31.01.2006, 16:07
- bei 1000 Brutto zahlt man insgesamt 400 Euro incl. AG Anteil (o.Text) - LenzHannover, 01.02.2006, 01:06
- Re: inkl. Rentenversicherung - Zardoz, 01.02.2006, 01:40
- bei 1000 Brutto zahlt man insgesamt 400 Euro incl. AG Anteil (o.Text) - LenzHannover, 01.02.2006, 01:06
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - Nachtigel, 31.01.2006, 16:31
- eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden - nasowas, 31.01.2006, 17:30
- Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden - Zardoz, 31.01.2006, 18:34
- Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden - Nachtigel, 31.01.2006, 19:11
- Nachfragen zur Beitragshöhe - fridolin, 31.01.2006, 19:27
- Re: Nachfragen zur Beitragshöhe - Nachtigel, 31.01.2006, 21:01
- Nachfragen zur Beitragshöhe - fridolin, 31.01.2006, 19:27
- Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden - Nachtigel, 31.01.2006, 19:11
- Re: eventuell „sonstiger freiwillig Versicherter“ werden - Zardoz, 31.01.2006, 18:34
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - albert, 31.01.2006, 23:59
- Dein Partner soll dich fĂĽr 500 Euro einstellen, gibt dann sogar mal ein wenig - LenzHannover, 01.02.2006, 01:10
- @Morricone: Richter schränken kostenlose Mitversicherung in GKV ein - Nachtigel, 01.02.2006, 10:31
- Re: OT KK-Beiträge b. Selbständigen. Hilfe ersucht. - Milly, 31.01.2006, 16:01
Re: Danke Nachtigel und Zardoz. Milly`s Idee ist nicht schlecht
-->>>Firma auf Ehefrau oder anderen nahen Verwandten ĂĽbertragen (ggf. neu grĂĽnden)und sich von dem zum Billigtarif anstellen lassen. Machen im meinem Umfeld viele so.
>>Gibt extra Papierkram (Berufsgenossenschaften und all die Nervensägen), kommt aber letztlich deutlich günstiger.
>Danke Nachtigel, Zardoz, Milly,
>da ich verheiratet bin und meine Frau ihre eigene Firma hat (die genauso schlecht läuft), ziehe ich das durchaus in Betracht.
>Ist zwar alles etwas seltsam, aber der Staat zwingt einen zu ungewöhnlichen Maßnahmen.
>Vielen Dank an Alle.
>LG
>Morri
>P. S. Dachte, daß ich irgendwie noch etwas - anderes - übersehen hätte.
Hi Morricone,
in dem Fall wĂĽrde ich auf eine Firma sofort verzichten und den Partner beitragsfrei familienversichern lassen.
Eine Firma als Nebengewerbe ummelden bringt dann m. E. abolut nichts, wenn Du maximale Kostenersparnis willst. AuĂźerdem wird Dir in dem Nebenerwerbs-Fall die KK auf die Finger schauen (Nachweis Wochenarbeitszeit, EinkĂĽnfte Nebengewerbe).
Bei einer evtl. Einstellung als Minijobber entfällt ggf. Familienversicherung (Beachte: Gleitzonenregelung 400,00 bis 800,00 EURO. http://www.steuern-online.de/rechner/minijob/index.html
Die Familienversicherung
Ehepartner: Wer keine oder nur geringe Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit bezieht, kann sich kostenfrei beim Ehepartner mitversichern. Das gilt allerdings nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich.
Voraussetzungen fĂĽr die kostenfreie Familienversicherung sind:
Familienangehörige sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig,
sie beziehen kein eigenes Gesamteinkommen von über 345 Euro (bzw. 400 Euro für geringfügig Beschäftigte) im Monat (Werte für 2005),
sie sind nicht selbst versichert (Pflicht- oder freiwillige Versicherung),
sie sind nicht auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit und
sie haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
FĂĽr Paare, die unverheiratet zusammenleben, besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung.
Im Mutterschutz und während der Elternzeit ist eine Familienversicherung nur möglich, wenn der Ehepartner schon vorher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, also vorher nicht privat krankenversichert war.
http://www.eltern.de/beruf_geld/vorsorge/krankenkasse.html
LG n8igel

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