- Juristische Idiotie - rocca, 04.02.2006, 16:47
- Re: Nein, keine Idiotie sondern verbrecherische Korruption ohne Ende - Tassie Devil, 04.02.2006, 17:30
Re: Nein, keine Idiotie sondern verbrecherische Korruption ohne Ende
-->>Nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges ist nach deutschem Recht strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen den früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und andere Politiker. Weil der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch"die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar", heißt es in dem ngo-online vorliegenden Schreiben. Die Friedensorganisationen bezeichneten die Entscheidung als"hanebüchene Rechtsauffassung". Die Bundesanwaltschaft begebe sich in offenen Gegensatz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Gehorsamsverweigerung eines Bundeswehr-Majors im Juni 2005. Das Gericht hatte damals festgestellt, dass schwere völkerrechtswidrige Bedenken gegen den Irak-Krieg und die Unterstützung desselben durch die Bundesregierung bestehen.
Aktueller Auszug aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, dieser Artikel ist seit der Grundfassung 1949 unveraendert geblieben:
Art. 26. (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Gemaess diesem Text wird zwar die Vorbereitung zum Fuehren eines Angriffkrieges besonders hervorgehoben, jedoch schliesst der Begriff"insbesondere" niemals anderes aus. Aus der besonderen Hervorhebung im gesamten Kontext des Artikels jedoch zu schliessen, dass das Fuehren eines Angriffkrieges selbst nicht strafbar sei, ist bei angemessener Beurteilung nur noch mit monstroeser Korruption passend zu qualifizieren.
Gruss
TD

gesamter Thread: