- Deutsche Staatsangehörigkeit - bonjour, 04.02.2006, 09:56
- Was ist denn das für ein Schwachfug? - alberich, 04.02.2006, 13:02
- Re: Schwachfug? tja..... - bonjour, 04.02.2006, 19:38
- Re: ganzer Text vom Bayrischen Innenministerium - bonjour, 04.02.2006, 19:42
- Re: Völkerrecht zum Nachlesen - bonjour, 05.02.2006, 12:39
- Re: ganzer Text vom Bayrischen Innenministerium - bonjour, 04.02.2006, 19:42
- Re: Schwachfug? tja..... - bonjour, 04.02.2006, 19:38
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - klingonenjoerg, 04.02.2006, 17:44
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Tassie Devil, 04.02.2006, 21:42
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - Tassie Devil, 04.02.2006, 21:48
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - klingonenjoerg, 05.02.2006, 03:32
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - Tassie Devil, 05.02.2006, 17:16
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - nasowas, 05.02.2006, 17:30
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - klingonenjoerg, 06.02.2006, 20:23
- Der Patriot - das Ideal? - bernor, 06.02.2006, 22:08
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - klingonenjoerg, 06.02.2006, 20:23
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - klingonenjoerg, 05.02.2006, 03:32
- Was ist denn das für ein Schwachfug? - alberich, 04.02.2006, 13:02
Re: Schwachfug? tja.....
-->der Text ist aus einer unbekannten Quelle, Leute reimen sich etwas zusammen, was natürlich, wenn es so offensichtlich und durchschaubar wäre, bereits zum längst allseits verbreiteten Allgemeingut bzw.-wissen gehörte.
Vielleicht ist es so ähnlich wie mit 9/11, die weniger geläufigen Theorien dazu wurden zunächst auch abgetan - jetzt sieht es allerdings schon anders aus....
Aus dem Link habe ich zumindest mit Erstaunen entnehmen könne, daß ein Nachweis der teutschen Staatsangehörigkeit gar nicht so einfach zu führen ist....
Zitat:
Der Antrag auf eine Staatsangehörigkeitsurkunde ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Den Antragsvordruck gibt es bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt). Im Antrag sind die persönlichen Daten des Antragstellers und seiner Vorfahren bis zum Jahr 1938 zurück darzulegen. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bestätigt, wenn er nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass er und ggf. die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige (Deutsche) behandelt wurden. Das bedeutet, dass der Antragsteller zunächst seine Abstammungsverhältnisse nachweisen muss. Hierzu ist regelmäßig seine Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage einer Heiratsurkunde der Eltern und gegebenenfalls deren Scheidungsurteil in Betracht. Weitere Personenstandsurkunden kann die Staatsangehörigkeitsbehörde bei Bedarf nachfordern.
Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und gegebenenfalls seine Vorfahren als Deutsche behandelt wurden....
Nun ja, spricht doch irgendwie für sich....wie ist das eigentlich in anderen Ländern?
bonsoir BRD
<ul> ~ http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/</ul>

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