- Deutsche Staatsangehörigkeit - bonjour, 04.02.2006, 09:56
- Was ist denn das für ein Schwachfug? - alberich, 04.02.2006, 13:02
- Re: Schwachfug? tja..... - bonjour, 04.02.2006, 19:38
- Re: ganzer Text vom Bayrischen Innenministerium - bonjour, 04.02.2006, 19:42
- Re: Völkerrecht zum Nachlesen - bonjour, 05.02.2006, 12:39
- Re: ganzer Text vom Bayrischen Innenministerium - bonjour, 04.02.2006, 19:42
- Re: Schwachfug? tja..... - bonjour, 04.02.2006, 19:38
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - klingonenjoerg, 04.02.2006, 17:44
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Tassie Devil, 04.02.2006, 21:42
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - Tassie Devil, 04.02.2006, 21:48
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - klingonenjoerg, 05.02.2006, 03:32
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - Tassie Devil, 05.02.2006, 17:16
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - nasowas, 05.02.2006, 17:30
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - klingonenjoerg, 06.02.2006, 20:23
- Der Patriot - das Ideal? - bernor, 06.02.2006, 22:08
- Re: Staatsanwälte machen keine Gesetze - klingonenjoerg, 06.02.2006, 20:23
- Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert - klingonenjoerg, 05.02.2006, 03:32
- Was ist denn das für ein Schwachfug? - alberich, 04.02.2006, 13:02
Re: Deutsche Staatsangehörigkeit - Link korrigiert
-->>TD,
Hi Joerg,
>Mein Kommentar dazu: Staatsanwaelte machen keine Gesetze, sondern das Parlament.
Damit bin ich voellig einverstanden.
>Staatsanwaelte legen die Gesetze auch nicht aus, sondern Richter.
Einspruch, Euer Ehren.
Auch Staatsanwaelte legen Gesetze aus.
Staatsanwaelte haben die Aufgabe, bei hinreichendem Tatverdacht aktiv zu werden und in Folge zu ermitteln.
Um zu einem hinreichenden Tatverdacht ueberhaupt zu kommen, bedarf es zu allererst dringendst der Auslegung der Gesetze seitens der Staatsanwaltschaft, denn nur das Studium der Gesetzeslage bei gleichzeitig angemessener Interpretation und Auslage vermag ueberhaupt einen hinreichenden Tatverdacht zu begruenden.
>Daraus ergibt sich dann dass, was bindend ist fuer uns.
Ja, und zwar so lange, wie die auf dem Gewaltmonopol basierende Staatsmacht ihren Strafanspruch im Falle von Zuwiderhandlung durchzusetzen vermag.
Bitte, verstehe das jetzt wiederum nicht als Aufruf zu Revolution und Umsturz, aber Du weisst, dass dem deutschen Volk auch im GG Massnahmen verbrieft sind, die letztendlich auf derartiges hinauslaufen koennen.
>Wenn Du meine persoenliche Auslegung des GG hier wuenschst: Angriffskriege, die das friedlichen Zusammenleben der Voelker stoeren, sind ausgeschlossen (Vorbereitung und Durchfuehrung). Angriffskriege, die das friedliche Zusammenleben der Voelker nicht stoeren, koennen vorbereitet und durchgefuehrt werden.
Mit Deiner Auslegung gehe ich voellig konform, sagt sie doch klipp und klar aus, dass das Vorbereiten und Durchfuehren eines Angriffkrieges gegen ein einzelnes Volk (Achtung: Singular! Ausserdem: Volk, und nicht Staat!) durchaus nicht gegen das GG verstoesst, was zweifellos auch meine Billigung findet.
Im vorliegenden Fall geht es jedoch darum, dass der Generalbundesanwalt Kai Uwe Nehm mit der Begruendung, dass"die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg zwar strafbar sei, nicht hingegen das Fuehren eines solchen" derartig neben der Auslage des zutreffenden Grundgesetzartikels liegt, dass nur noch von einem monstroessen Skandal die Rede sein kann.
>Allgemeiner: Verfassungen sind immer allgemein und zum Glueck relativ kurz formuliert. Das laesst immer Raum zu (auch abstruser) Interpretation.
Ja, zweifellos.
>P.S. Ich haette eigentlich auch einen Angriffskrieg auf Deine Argumentation zur Reichspogromnacht 1938 fuehren muessen, bin aber zeitlich nicht dazu gekommen ;-)
Du kannst das ja gelegentlich noch nachholen, heartly welcome! ;-)
Gruss
TD

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