- Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - LOMITAS, 04.02.2006, 10:24
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
- Re: dazu passend (die ist verrückt!) - albert, 04.02.2006, 20:03
- Zeitreisen gibt es nicht? Gibt es doch! - prinz_eisenherz, 04.02.2006, 13:00
- wie man es braucht, nimmt man es ein bißchen wörtlicher - nasowas, 04.02.2006, 14:12
- Re: jenseits des Begriffs *skandalös* - fürs Archiv etwas vom Inhalt - Baldur der Ketzer, 04.02.2006, 14:24
- Re: das SCHREIT zum Himmel! (o.Text) - - Elli -, 04.02.2006, 14:30
- Re: Hurrah, die Nürnberger Urteile sind aufgehoben - Tempranillo, 04.02.2006, 15:03
- Stimmt, so einen hätten Jodel und Keitel als Verteidiger gebraucht. (o.Text) - oekognom, 05.02.2006, 00:59
- Re: Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - albert, 04.02.2006, 19:59
- O-Ton - Wassermann, 05.02.2006, 18:32
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Der K2 im Himalaya - Tassie Devil, 07.02.2006, 15:26
- Völlig korrekt vgl. Art. 103 II GG - Tarantoga, 06.02.2006, 18:37
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Zur"Gültigkeit" des GG - bernor, 04.03.2006, 20:50
- Re: Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tassie Devil, 06.03.2006, 03:46
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Re: Papier hingegen ist geduldig... - Tassie Devil, 07.03.2006, 01:52
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Re: Absoluter Kaese - Tassie Devil, 05.02.2006, 21:55
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
Re: Nix korrekt
-->Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem
>StGB GEMEINT war...
>Damit wären wir bei der Willkür und beim Unrechtsstaat und jeder würde aufjaulen.
>Offensichtlich fehlt im StGB der Passus mit dem Führen, der lt. GG hätte(!) drinstehen müssen.
>Stand er nicht und daher ist das Führen selber zur Zeit nicht strafbewehrt.
>Sollte aber aufgenommen werden, damit das StGB verfassungsgemäß ist...
>Hier könnte man evtl. einen Hebel ansetzen.
>Vermag ich als Nichtjurist nicht zu beurteilen, welche Auswirkungen das nicht verfassungsgemäße StGB hat.
Nein, Kalle,
so geht es nicht.
Es ist aus Gruenden der Transparenz rechtsstaatlicher Gesetzeslage schon ziemlich bedenklich, dass im 26(1) GG kein Hinweis zu finden ist (wie z.B. direkt im 26.2 und vielen weiteren Artikeln des GG), dass"Einzelheiten in einem Gesetzeswerk anderer Grundlage" geregelt werden, wie das der 80 StGB zweifellos tut.
Deine Ansicht, ich zitiere Dich
>Offensichtlich fehlt im StGB der Passus mit dem Führen, der lt. GG hätte(!) drinstehen müssen.
>Stand er nicht und daher ist das Führen selber zur Zeit nicht strafbewehrt.
geht jedoch an den rechtlichen Realitaeten schon allein deshalb vorbei, weil die Regularien des uebergeordneten GG nicht zwangsweise immer der Regularien anderer Gesetzeswerke beduerfen:
Durch Gesetz vom 26. Juli 2002 erhielt der Artikel 96 Absatz 5 GG(mit Wirkung vom 1. August 2002) folgende Fassung:
"(5) Für Straftaten auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, daß Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:
1. Völkermord;
2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
3. Kriegsverbrechen;
4. andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
5. Staatsschutz."
Es bedarf keines StGB, um vollstaendig alle moeglichen und denkbaren Straftaten gerade auch im Bereich des GG, wie vorliegend aktiv legitimierter offener Verfassungsbruch, zu ahnden.
Nach Zufuehrung der Taeter vor das zustaendige ordentliche Strafgericht verhandeln und urteilen die Richter gemaess ihrer Aufgaben nach dem GG, dazu bedarf es bei so schweren Straftaten wie oben aufgefuehrt keiner"Luecken" im StGB, um zu einer Urteilsfindung zu gelangen.
>Gruß
>Kalle
Gruss
TD

gesamter Thread: