- Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - LOMITAS, 04.02.2006, 10:24
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
- Re: dazu passend (die ist verrückt!) - albert, 04.02.2006, 20:03
- Zeitreisen gibt es nicht? Gibt es doch! - prinz_eisenherz, 04.02.2006, 13:00
- wie man es braucht, nimmt man es ein bißchen wörtlicher - nasowas, 04.02.2006, 14:12
- Re: jenseits des Begriffs *skandalös* - fürs Archiv etwas vom Inhalt - Baldur der Ketzer, 04.02.2006, 14:24
- Re: das SCHREIT zum Himmel! (o.Text) - - Elli -, 04.02.2006, 14:30
- Re: Hurrah, die Nürnberger Urteile sind aufgehoben - Tempranillo, 04.02.2006, 15:03
- Stimmt, so einen hätten Jodel und Keitel als Verteidiger gebraucht. (o.Text) - oekognom, 05.02.2006, 00:59
- Re: Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - albert, 04.02.2006, 19:59
- O-Ton - Wassermann, 05.02.2006, 18:32
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Der K2 im Himalaya - Tassie Devil, 07.02.2006, 15:26
- Völlig korrekt vgl. Art. 103 II GG - Tarantoga, 06.02.2006, 18:37
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Zur"Gültigkeit" des GG - bernor, 04.03.2006, 20:50
- Re: Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tassie Devil, 06.03.2006, 03:46
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Re: Papier hingegen ist geduldig... - Tassie Devil, 07.03.2006, 01:52
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Re: Absoluter Kaese - Tassie Devil, 05.02.2006, 21:55
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
Re: Immer noch nix korrekt
-->>>Es bedarf keines StGB, um vollstaendig alle moeglichen und denkbaren Straftaten gerade auch im Bereich des GG, wie vorliegend aktiv legitimierter offener Verfassungsbruch, zu ahnden.
>Doch.
Nein.
>Vgl. Art. 103 Abs. 2 GG:
>"Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."
Ich halte dagegen, und weil er so schoen ist, hier nochmal:
GG Art. 26. (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Eindeutig, der letzte Satz: Sie sind unter Strafe zu stellen.
Damit ist die gesetzliche Bestimmung der Strafbarkeit bereits voll erfuellt, es bedarf keiner weiterer spezifischer Einzelheiten aus dem StGB, u.a. auch nicht eines Strafmasses.
>Gesetzliche Bestimmung schließt in jedem Fall zumindest eine festgelegte Rechtsfolge ein,
Richtig, der naechste Schritt waere das Auffinden der zustaendigen Gerichtsbarkeit.
>die Du im GG nirgendwo finden wirst.
Doch, auch hier wiederhole ich:
Durch Gesetz vom 26. Juli 2002 erhielt der Artikel 96 Absatz 5 GG(mit Wirkung vom 1. August 2002) folgende Fassung:
"(5) Für Straftaten auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, daß Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:
1. Völkermord;
2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
3. Kriegsverbrechen;
4. andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
5. Staatsschutz."
Im Falle der Existenz des Bundesgesetzes vermoegen sogar Gerichte der Länder die Gerichtsbarkeit des Bundes auszuüben, das kann unter gewissen Umstaenden sehr tiefen Sinn machen. ;-)
Es gilt jetzt nur noch als festgelegte Rechtsfolge die Gerichtsbarkeit des Bundes zu finden, wozu ich augenblicklich ueberhaupt keine Animation mehr finde. ;-)
Sollte die Gerichtsbarkeit des Bundes definitiv nicht auffindbar sein oder eine hastig herausgerissene Seite vermissen lassen ;-), dann muesste eine Klage vor dem BVG dieses eigentlich dazu bewegen koennen, seinem GG mehr Nachhaltigkeit zu verschaffen, in dem es den Bundesgesetzgeber dazu zwingt, obiges vorsehende Bundesgesetz zu schoepfen. ;-)
Danach sollte die zweifellos festgelegte Rechtsfolge mit der zustaendigen Gerichtsbarkeit hinterlegt sein.
Das IMT hat sich ja auch erst irgendwann nach dem Mai 1945 in Nuernberg eingefunden, und um Den Haag zu nuken waeren auch nur gaaaanz wenige auserwaehlt.
>Die Argumentation der Sachbearbeiterin ist völlig korrekt, auch wenns zum Himmel schreien mag.
Dem kann ich allerdings nicht widersprechen, weil die Strafanzeige an der Straftat gezielt vorbeizielt!
Gruss
TD

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