- Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - LOMITAS, 04.02.2006, 10:24
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
- Re: dazu passend (die ist verrückt!) - albert, 04.02.2006, 20:03
- Zeitreisen gibt es nicht? Gibt es doch! - prinz_eisenherz, 04.02.2006, 13:00
- wie man es braucht, nimmt man es ein bißchen wörtlicher - nasowas, 04.02.2006, 14:12
- Re: jenseits des Begriffs *skandalös* - fürs Archiv etwas vom Inhalt - Baldur der Ketzer, 04.02.2006, 14:24
- Re: das SCHREIT zum Himmel! (o.Text) - - Elli -, 04.02.2006, 14:30
- Re: Hurrah, die Nürnberger Urteile sind aufgehoben - Tempranillo, 04.02.2006, 15:03
- Stimmt, so einen hätten Jodel und Keitel als Verteidiger gebraucht. (o.Text) - oekognom, 05.02.2006, 00:59
- Re: Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - albert, 04.02.2006, 19:59
- O-Ton - Wassermann, 05.02.2006, 18:32
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Der K2 im Himalaya - Tassie Devil, 07.02.2006, 15:26
- Völlig korrekt vgl. Art. 103 II GG - Tarantoga, 06.02.2006, 18:37
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Zur"Gültigkeit" des GG - bernor, 04.03.2006, 20:50
- Re: Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tassie Devil, 06.03.2006, 03:46
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Re: Papier hingegen ist geduldig... - Tassie Devil, 07.03.2006, 01:52
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Re: Absoluter Kaese - Tassie Devil, 05.02.2006, 21:55
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
Re: Der K2 im Himalaya
-->>Hi,
Kalle, Hi,
sorry for delay.
>ich zitiere Dich:
>>"(5) Für Straftaten auf den folgenden Gebieten kann ein Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates vorsehen, daß Gerichte der Länder Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben:
>>1. Völkermord;
>>2. völkerstrafrechtliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
>>3. Kriegsverbrechen;
>>4. andere Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören (Artikel 26 Abs. 1);
>>5. Staatsschutz."
>Dieser GG-Teil alleine ändert m. E. nichts, weil keine Strafbarkeit vorliegt (nach der Auslegung der Staatsanwaltschaft). Nur wenn Strafbarkeit vorliegen würde, greift dieser Teil des GG. Im übrigen wird wieder auf die Notwendigkeit eines Gesetzes hingewiesen.
Richtig. Ich habe den 96(5) GG(mit Wirkung vom 1. August 2002) deshalb zitiert, um aufzuzeigen, dass an der Rechtsfolge gemaess dem Dialog zwischen Tarantoga und mir ziemlich aktuell durchaus gedreht wird/wurde, was heissen soll, dass nach Feststellung der Strafbarkeit, die natuerlich zum Tatzeitpunkt vom Gesetzgeber bereits vorgegeben sein muss, die moeglichen Wege der Rechtsfolge durchaus feststehen, was allerdings nicht heissen soll, dass schon alles fix und fertig vorbereitet ist oder sein muss, um solche monstroesen Verbrechen zu ahnden.
Siehe auch meinen Dialog mit Tarantoga, es kann durchaus sein, dass die fuer solche Faelle sinnvoller Weise (nicht nur aus dem Blickwinkel der Taeter) nicht vorgehaltene zustaendige Gerichtsbarkeit erst einrichtend hinterlegt werden muss, weil solche Faelle absolut kein business as usual sind, um dann richten zu koennen. Als prominentes Beispiel habe ich das IMT Nuernberg angefuehrt, an dessen Gerichtsbarkeit als solches kein Zweifel bestehen kann.
Das Argument der feststehenden Rechtsfolge als Mitvorraussetzung der Strafbarkeit, um Rechtssicherheit zu gewaehrleisten, koennte ggf. soweit ausgedehnt werden, dass das Fehlen der namentlichen Hinterlegung der Personen der zustaendigen Gerichtsbarkeit bereits als nichtfestehende Rechtsfolge und somit als Rechtsunsicherheit ausgelegt werden koennte, das kann es nicht sein!
In vorliegender Angelegenheit ist mit korrekt gefuehrter Anzeigeerstattung lediglich die Strafbarkeit der Tat festzustellen, was seitens der feststehenden Rechtsfolge mit obigem 96(5) GG gewaehrleistet ist, alles andere ist dann"nur" noch das Ausplanieren der Wege in das Gerichtsgebaeude, was allerdings infolge gerantiert weiteren Widerstandes eine laengeranhaltende schweisstreibende Angelegenheit sein kann.
>>Es bedarf keines StGB, um vollstaendig alle moeglichen und denkbaren Straftaten gerade auch im Bereich des GG, wie vorliegend aktiv legitimierter offener Verfassungsbruch, zu ahnden.
>>Nach Zufuehrung der Taeter vor das zustaendige ordentliche Strafgericht verhandeln und urteilen die Richter gemaess ihrer Aufgaben nach dem GG, dazu bedarf es bei so schweren Straftaten wie oben aufgefuehrt keiner"Luecken" im StGB, um zu einer Urteilsfindung zu gelangen.
>Gibt es dazu irgenwelche Präzedenzfälle, oder wird irgendwo ausgeführt, dass eine vorgesehene Strafbarkeit des GG, die Strafbarkeit über das STGB hinaus zur Folge hat?
Nein, mir zumindest nicht bekannt, und ich waere auch sehr ueberrascht, gaebe es solche(s), weil das Wege sind, die den ganz dicken ganz oben schwimmenden Fischen die Kiemen operieren.
Kalle, die Angelegenheit ist doch die, dass bereits die unzutreffende Formulierung der Strafanzeige kanalisiert in eine Sackgasse fuehrt, an deren Ende die von den Taetern und deren Assoziierten gewuenschte Mauer im StGB steht. Der 80 StGB wurde unter anderem gerade deshalb geschaffen, um den ganz speziellen Fall der Vorbereitung zu einem Angriffskrieg, wo ggf. noch ueberhaupt nichts ausser wenigen papiernen Plaene geschaffen wurde, abfangen und richten zu koennen. Man kann hier noch nicht einmal von Missbrauch des 80 StGB oder grotesker Fehlbeurteilung/-Entscheidung der Nichtstrafbarkeit reden, weil ganz am Anfang die allererste Weiche namens Strafanzeige bereits falsch gestellt ist!
Das StGB ist m.E. noch nie dazu da gewesen, und es wurde m.E. auch nicht dazu geschaffen, das Ahnden monstroeser Verbrechen alleroberster Instanzen zu regeln, mit Ausnahme von ganz speziellen Faellen abgesehen (wie z.B. Versuche oder Vorbereitungen rein theoretischer Natur), denen man ansonsten nur sehr schwierig oder ueberhaupt nicht beizukommen vermag, und die unterstellter Weise gerade eben nicht auf hoechster sondern unterer Ebene begangen werden (koennten).
Ist diese Weiche namens Strafanzeige erst richtig gestellt, dann fuehrt der Weg mit Sicherheit durch sehr dorniges und stark unwegsames Gelaende, weil sooo einfach lassen sich die zu richtenden (ehemaligen) Bundesteile nicht die Butter vom Brot nehmen, schon garnicht von Teilen der gleichen Vereinsmannschaft, wer das erwartet, der ist, mit Verlaub, reichlich naiv.
Eine Klage vor dem BVG z.B., den Bund dazu zu zwingen, den 96(5) GG mit Fleisch zu fuellen, wuerde m.E. bereits zu einer Eiertanz-Urauffuehrung gereichen, weil auch das BVG eine politische Instanz ist.
Klar, Kalle, um ein Ziel wie voerliegend zu erreichen, naemlich das Ahnden von Kriegsverbrechen oberster Ebenen, beides hinterlegt mit einem ganz speziellen deutschen Touch gerade auch aus historischen Gruenden, das ist kein Sonntags-Nachmittags-Spaziergang ueber bestens ausgetretenes Gelaende, das ist viel eher mit einer noch niemals begangengen Route des K2 im Himalaya zu vergleichen. Die Expeditionsteilnehmer muessen von Haus aus Fruehstaufsteher sein und sich bei der Morgentoilette mit allen Wassern waschen, aber das kannst Du mir glauben!
>Viele Grüße
>Kalle
Gruss
TD

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