- Ist das zulässig? KFZ-Zulassung nur mit Einzugsermächtigung! - Svenni, 28.02.2006, 19:54
- Re: in NRW schon seit 1.1. - - Elli -, 28.02.2006, 20:24
- Zulässig, aber eher sinnlos - fridolin, 28.02.2006, 20:29
- Re: Zulässig, aber eher sinnlos - MC Muffin, 28.02.2006, 21:28
- Re: @ MC Muffin - Vorurteil - Svenni, 01.03.2006, 07:20
- Weiteres Vorurteil - fridolin, 01.03.2006, 07:54
- Re: @ MC Muffin - Vorurteil nein Nachurteil - MC Muffin, 01.03.2006, 13:02
- Re: @ MC Muffin - Vorurteil - Svenni, 01.03.2006, 07:20
- Re: Zulässig, aber eher sinnlos - MC Muffin, 28.02.2006, 21:28
- Wie läuft so etwas eigentlich bei Rücknahme der Einzugsermächtigung, - nasowas, 28.02.2006, 20:34
- Re: Klasse.... - Svenni, 28.02.2006, 20:52
- Das macht dann - ufi, 28.02.2006, 21:14
- Re: Klasse.... - Svenni, 28.02.2006, 20:52
- Re: in NRW schon seit 1.1. - bernor, 01.03.2006, 12:37
- Zulässig, aber eher sinnlos - fridolin, 28.02.2006, 20:29
- Einfach ein Dreher bei Angabe der Kto.Nr! - Aiwass7, 01.03.2006, 07:03
- Diese Schwein... system ist verfassungswidrig ohne Ende - LenzHannover, 01.03.2006, 10:37
- Rechtsstaat = Recht für den Staat = Unrecht für Bürger - Dieter, 01.03.2006, 21:59
- Re: Diese Schwein... system ist verfassungswidrig ohne Ende - ingobert, 04.03.2006, 22:03
- Re: in NRW schon seit 1.1. - - Elli -, 28.02.2006, 20:24
Weiteres Vorurteil
-->Hi MC Muffin, das ist doch ein blödes Vorurteil. Es geht doch nicht darum, ob, wie, wann, warum, etc. Einzugsermächtigungen sinnvoll sind oder nicht. Hier wird mir ZWANGSWEISE der Zugriff auf mein Konto abgerungen! Ich jedenfalls gebe nicht gern eine Einzugsermächtigung, tut mir leid; und das auch aus dem Grunde, dass ich öfters für 6-8 Wochen im Ausland weile und dort kein Zugriff auf meine Bank habe.
<font color=#0000FF>Auch ein Vorurteil hinsichtlich der Sicherheit. Kommt eine Lastschriftanforderung (egal von wem), prüft die einlösende Bank nicht, ob eine Einzugsermächtigung überhaupt vorliegt. Sie kann es auch gar nicht. Stattdessen wird ausgeführt, sofern Deckung vorhanden. Im Grunde genommen kann daher jeder so eine Lastschrift veranlassen. Die Buchung ist freilich mangels expliziter Zustimmung des Kontoinhabers"schwebend unwirksam", d.h. er kann zurückbuchen lassen oder (bei Verstreichen der 6-Wochen-Frist) dies gerichtlich zurückfordern.
Staatliche Behörden haben im übrigen - völlig unabhängig von einer erteilten Einzugsermächtigung oder nicht - noch viel weitergehende Möglichkeiten, an ihr Geld zu kommen. Beispielsweise Kontopfändungen und dergleichen, für die definitiv keine Ermächtigung des Kontoinhabers notwendig ist. Bei der Kfz-Steuer auch zwangsweise Stillegung des Kfz. In einigen Bundesländern ist man sogar dazu übergegangen, bei Nichtbezahlung von Steuerschulden Kraftfahrzeuge mit einer Radklammer"festzusetzen" (geht allerdings nur, wenn im öffentlichen Verkehrsraum geparkt).
Eine bloße Einzugsermächtigung ist dagegen eher harmloser Natur.
Gruß
</font>

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