- Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - LOMITAS, 04.02.2006, 10:24
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
- Re: dazu passend (die ist verrückt!) - albert, 04.02.2006, 20:03
- Zeitreisen gibt es nicht? Gibt es doch! - prinz_eisenherz, 04.02.2006, 13:00
- wie man es braucht, nimmt man es ein bißchen wörtlicher - nasowas, 04.02.2006, 14:12
- Re: jenseits des Begriffs *skandalös* - fürs Archiv etwas vom Inhalt - Baldur der Ketzer, 04.02.2006, 14:24
- Re: das SCHREIT zum Himmel! (o.Text) - - Elli -, 04.02.2006, 14:30
- Re: Hurrah, die Nürnberger Urteile sind aufgehoben - Tempranillo, 04.02.2006, 15:03
- Stimmt, so einen hätten Jodel und Keitel als Verteidiger gebraucht. (o.Text) - oekognom, 05.02.2006, 00:59
- Re: Feuer frei, Pastorentöchterlein.... - albert, 04.02.2006, 19:59
- O-Ton - Wassermann, 05.02.2006, 18:32
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Der K2 im Himalaya - Tassie Devil, 07.02.2006, 15:26
- Völlig korrekt vgl. Art. 103 II GG - Tarantoga, 06.02.2006, 18:37
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Zur"Gültigkeit" des GG - bernor, 04.03.2006, 20:50
- Re: Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tassie Devil, 06.03.2006, 03:46
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Re: Papier hingegen ist geduldig... - Tassie Devil, 07.03.2006, 01:52
- Staaten werden geduldet... - Tarantoga, 06.03.2006, 17:52
- Die Strafbarkeitslücke und die BRD - Tarantoga, 04.03.2006, 19:25
- Fetter Storchbraten fuer Schroeder, Fischer u.a? - Tarantoga u.a. - Tassie Devil, 04.03.2006, 16:45
- doch.. - Tarantoga, 07.02.2006, 20:42
- Re: Immer noch nix korrekt - Tassie Devil, 07.02.2006, 04:05
- Fragen - Kallewirsch, 06.02.2006, 11:04
- Re: Nix korrekt - Tassie Devil, 05.02.2006, 23:02
- Re: Absoluter Kaese - Tassie Devil, 05.02.2006, 21:55
- Völlig korrekt - mE - sonst könnte man Leute für etwas bestrafen, was mit dem - Kallewirsch, 05.02.2006, 21:47
- dazu passend (die ist verrückt!) - Immo, 04.02.2006, 11:17
Re: Die Strafbarkeitslücke und die BRD
-->>Hallo TD,
Hi Tarantoga,
zuerst vielen Dank fuer Deinen sehr guten Beitrag.
>Deine Suchrichtung kann meiner Ansicht nicht zielführend sein. Die Strafbarkeitsforderung des Grundgesetzes an der wir uns hier aufhängen ist meiner Kenntnis nach ein ziemliche Einmaligkeit.
Das ist sie mit Sicherheit, aber da sie nun mal da ist, gilt es ihr die angemessene Beachtung zu schenken.
>Gemeinhin fordert die Rechtsstaatlichkeit nur entsprechende Normen für das Verhalten des Staates und seiner Exekutive nach innen. Das der staatlichen Handlungsmöglichkeit in der Aussenpolitik eine derartige Schranke auferlegt wird, dürfte vor allem historisch ein völliges Novum gewesen sein. Dass es sie überhaupt gibt, dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass in der Geburtsstunde der BRD und des GG die Souveränität Deutschlands reichlich eingeschränkt war und es den Siegermächten auf diese Strafbarkeitsforderung ankam.
Exakt.
>Mit der von Dir aufgeführten Argumentation über die Legitimitätsschwäche der BRD wegen des"siegermächtlichen Aufsatzes" könnte man eher diese Strafbarkeitsforderung angreifen als sie zu stärken.
Das sehe ich ein wenig anders. Zweifellos hat der"siegermaechtliche Aufsatz" seine eigenen Regeln, die zunaechst als erste Wahl zur Anwendung zu kommen haben, und an der Existenz der Strafbarkeitsforderung besteht ja kein Zweifel, die ist da. Eine Legitimitaetsschwaeche der BRD sehe ich nicht, gerade auch nicht als"siegermaechtlichen Aufsatz", vielleicht ist der Begriff des"siegermaechtlich einverleibten Implantats" in den Staatskoerper des Deutschen Reiches zutreffender.
>Im Übrigen kann ich Deine Argumention über die Fortexistenz des deutschen Reiches nicht teilen. Die BRD und ihre Länder führen die Normen, die noch im deutschen Reich in Kraft gesetzt wurden nicht etwa als Recht des deutschen Reiches aus, sondern sie sind eigenes Recht der BRD.
Ja, voellig klar.
>Das gilt übrigens auch für das Strafrecht. Unser StGB ist von 1871 wenn ich mich nicht täusche. Wenn das deutsche Reich eine diesbezügliche Strafbarkeit gekannt hätte, sie wäre da noch drin. Dem ist bekanntlich nicht so.
Warum bist Du der Ansicht, dass wenn die Urfassung des StGB eine solche Strafbarkeitsklausel enthalten haette, dass sie auch in der aktuellen Fassung des StGB noch da sein muesste, sie haette doch z.B. aus aktuellen Anlaessen der Jahre 1914 ff auch zu einem vorherigen Zeitpunkt von der Legislative wiederum invalidiert werden koennen?
>Die unter anderem von Horst Mahler geführte Argumentation der Schwäche der BRD als siegermächtlichem Aufsatz hat zwar ganz formal einige Punkte auf ihrer Seite, sie verkennt meiner Ansicht nach jedoch völlig, dass gerade der Akt der Staatsgründung und des Verfassungsgebens nie nach völlig geklärten und rechtsicheren Verfahren abläuft. Noch vor das Recht stellt die Wirklichkeit immer die Politik. Positivrechtliche Normen wie auch das GG sind erst eine Folge bestimmter politischer Handlungen und Ereignisse. Letztentscheidend für die Legitimität und Gültigkeit einer Verfassung sind daher nie die Einhaltung bestimmter Verfahren oder formaler Erfordernisse, sondern letztlich die Akzeptanz und Anwendungspraxis durch das Staatsvolk. Und da muss man sagen, dass in Deutschland zwar eine große Unzufriedenheit mit vielen Aspekten der politischen Wirklichkeit besteht, die Verfassung selber und wohl auch die Rechtspersönlichkeit der BRD finden nach wie vor völlig überwiegende Zustimmung bei der Bevölkerung. Das geht ja sogar bis zum Begriff des"Verfassungspatriotismus". Daher macht ein Angriff auf das GG wegen seiner möglichen Geburtsschwäche meiner Ansicht nach überhaupt keinen Sinn. Das deutsche Staatsvolk liebt seine Verfassung geradezu und wenn es eine andere wollte, es könnte sich selbst nach dem Grundgesetz jederzeit eine neue geben.
Letzteres ist m.E. natuerlich voellig illusorisch, weil die politische Desorientierung und anerzogene Interessenlosigkeit des Staatsvolkes in Verbindung mit den Optionen der etablierten Machthalter einem solchen Ansinnen jeden Riegel vorschieben wuerden.
>Das Problem ist nicht die Verfassung oder die BRD, sondern wenn die Richtung und Praxis, die sich innerhalb des durch das GG gegebenen Rahmens durch die politische Wirklichkeit ergeben hat.
Auch das, ja.
>Davon aber ganz unabhängig muss man feststellen, dass die Strafbarkeitsforderung des GG tatsächlich weiter geht als die Umsetzung im StGB. Handlungen, die geeignet sind das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören stehen so allgemein nämlich nicht unter Strafe.
Richtig, deshalb auch die ziemliche Einmaligkeit.
>Dazu muss man 2 Aspekte bedenken: Zum einen ist diese Formulierung viel zu allgemein um die Erfordernisse der Bestimmtheit und der Rechtssicherheit zu genügen. Daher wird die grundgesetzliche Forderung immer weiter gehen müssen als die tatsächliche Umsetzung. Die vom GG gestellte Forderung ist letztlich nach den eigenen Maßstäben des GG unmöglich.
Warum dieses?
>Jedoch läßt sich recht zweifellos noch mehr von der Forderung des GG umsetzen als es bisher der Fall ist. So könnte man sehr wohl die Teilnahme oder das Führen eines Angriffskrieges unter Strafe stellen und diese Forderung ließe sich aus dem GG wohl auch ableiten.
Ja.
>Der zweite Aspekt ist dann, dass es keinen direkten Rechtsweg gibt um die BRD bzw. ihr Gesetzgebungsorgan Deutscher Bundestag dazu zu zwingen, eine eventuelle Lücke zu schließen. Dies könnte wenn überhaupt nur das BVerfG, dessen Anrufung ist aber subsidiär zu den übrigen Rechtswegen, d.h. man müsste erst sämtliche vorgelagerten Rechtswege ausschöpfen, bevor man zum BVerfG kommt. Einen direkten Rechtsweg den Staat zum Erlass von Gesetzen zu zwingen gibt es nicht, da bekäme man auch Probleme mit der Gewalteneilung.
Ja, klar.
>Dann hätte man als nächstes Problem, dass einen das BVerfG nur anhört, wenn geltend machen kann in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Nichtexistenz einer Strafbarkeitsnorm kann bei unpolitischer Betrachtung aber gar nicht die Rechte eines Bürgers verletzen, da eine solche Norm ihm selbst weder direkt nutzen noch die Nichtexistenz ihm direkt schaden kann. Man könnte zwar argumentieren, dass das Fehlen der Norm jeden Bürger in die Gefahr der Kriegsbeteiligung stürzt, aber diese Argumentation wäre auf so dünnem Eis, dass niemand ohne eigentlich politische Intention sich ihr anschließen würde.
Da fehlt dann aber doch ein m.E. ganz wesentlicher Aspekt, naemlich die Finanzierung und Kosten von Handlungen aus fehlender Strafbarkeitsnorm zu Lasten des Staatsbuergers, die ihm in seinem Vermoegen aka Eigentum Schaden zufuegen, was wiederum ein Verstoss gegen GG Artikel 15/1 Schutz des Eigentums waere, so meine Ansicht.
>In letzter Konsequenz braucht es einfach politischen Willen und politische Umsetzungskraft um die bestehende Lücke zu schließen. Das Recht wird zwar gegen den Revolutionär ins Feld geführt, umgekehrt für sich nutzen kann er es aber wohl nie.
Ja, quod licet jovi...
>LG,
>Tarantoga
Gruss
TD

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