- Bundesregierung baut Kontenabrufe aus -bis 2007 sollen 5000 täglich möglich sein - certina, 08.03.2006, 15:35
- Re: Was ist mit Andorra und Gibraltar? (o.Text) - Theo Stuss, 08.03.2006, 15:40
- Re: Was ist mit Andorra und Gibraltar? Du koenntest vielleicht mal wuerdigen, - certina, 08.03.2006, 16:20
- Re: Herzlichen Dank! Und was ist mit Gibraltar? - Theo Stuss, 08.03.2006, 17:40
- Re: Ach ja, ich wohne in der Nähe von Jersey und Guernsey - Theo Stuss, 08.03.2006, 17:48
- Re: Herzlichen Dank! Und was ist mit Gibraltar? - Theo Stuss, 08.03.2006, 17:40
- Re: Was ist mit Andorra und Gibraltar? Du koenntest vielleicht mal wuerdigen, - certina, 08.03.2006, 16:20
- Nur 5000... - Tofir, 08.03.2006, 16:10
- Sofort zum Patent anmelden;-) - sensortimecom, 09.03.2006, 18:02
- Re: Eine weitere Garantie für den kommenden EXITUS s.u. (o.Text) - André, 08.03.2006, 16:22
- Erich, ick hör' dir trapsen... (o.Text) - oekognom, 09.03.2006, 01:24
- Re: Was ist mit Andorra und Gibraltar? (o.Text) - Theo Stuss, 08.03.2006, 15:40
Bundesregierung baut Kontenabrufe aus -bis 2007 sollen 5000 täglich möglich sein
--><font size="4">Bundesregierung baut Kontenabrufe aus</font>
Bis 2007 sollen täglich 5000 Zugriffe möglich sein -
allerdings schärfere Dokumentationspflicht
Die Bundesregierung wolle ihre Möglichkeiten zur Kontenabfrage weiter ausbauen. Gleichzeitig aber sollen die Dokumentationspflichten verschärft werden. Das gehe aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums (BMF) an den Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hervor. Darin heisse es, dass die Zahl der je Arbeitstag technisch möglichen Abrufe auf eine vierstellige Höhe ausgebaut werden solle.
Laut Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) soll die rechnerische Kapazität so erweitert werden, dass bis August 2007 täglich 5000 Anfragen von Finanz- und Sozialämtern bewältigt werden könnten. Die Festlegung dieses"Mengengerüstes" sei erforderlich,"damit sich die Kreditwirtschaft hinsichtlich der zu treffenden personellen und technischen Vorkehrungen daran orientieren kann", heißt es im BMF-Bericht.
Nach dem Ende 2003 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben seit April 2005 auch Finanzämter und Sozialbehörden die Möglichkeit, Kontostammdaten von Bürgern abzufragen. Vorher durfte dies nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin). Dabei geht es um den Namen, das Geburtsdatum, die Anzahl der Konten und Verfügungsberechtigte. Kontostände und -bewegungen sind vom Abruf ausgeschlossen.... alles im link
........................... fuer die ganzen Ausgeburten der Regierung hier mal klicken...
Da war die gestrige Rückfrage nach Bankverbindungen in Singapore, Feuerland, Nord-Korea, Cuba, Paraguay, Argentinien, Dubai, Andorra, Gibraltar, Cayman-Island, Kongo, Albanien, Bahamas und nicht zuletzt jetzt täglich Nonstop nach Kanalinsel Jersey von Düsseldorf aus, gar nicht soweit her geholt...
tschuess
G.C.

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