- STICHTAG 22.03.07:"Euro-Knöllchen" in Sicht - Nachtigel, 12.03.2006, 16:03
STICHTAG 22.03.07:"Euro-Knöllchen" in Sicht
-->"Euro-Knöllchen" in Sicht
07.03.2006
Nun ist der Stichtag klar: Wer als Unionsbürger im EU-Ausland gegen die Verkehrsregeln verstößt, kann ab 22. März 2007 auch in seinem Wohnsitzland zur Kasse gebeten werden. Bis dahin müssen die Vorbereitungen der EU-Staaten auf die grenzübergreifende gegenseitige Amtshilfe der Behörden abgeschlossen sein.
Der im Amtsblatt publizierte „Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ besteht aus einem Katalog von Sanktionen für Delikte in den verschiedensten Bereichen, darunter auch für die EU-weite Strafverfolgung von Verkehrssündern ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro. Geahndet werden Verstöße gegen die Verkehrsregeln und gegen die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten für Lkw- und Busfahrer sowie die Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen über die Gefahrguttransporte.
Bisher war mit Ausnahme einiger bilateraler Abkommen das grenzüberschreitende Eintreiben von Geldstrafen in der EU nicht möglich. Bereits im Oktober 2002 hatte der EU-Ministerrat Einvernehmen über die Definition von Rechtsbegriffen erzielt. Trotzdem scheiterten die Verhandlungen im Dezember 2003 an noch offenen Fragen zu Grundrechten, doppelter Strafbarkeit für dasselbe Vergehen und Verjährungsfristen sowie zur Liste der Verstöße und zur Höhe der Geldbußen. (FGTN)
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