- Absurdistan pur: Wie sich deutsche Behörden von Ausländern verarschen lassen - certina, 12.03.2006, 20:19
- Re: sowas kann es nur in D geben (o.Text) - - Elli -, 12.03.2006, 20:34
- Re: Absurdistan pur: Wie sich deutsche Behörden von Ausländern verarschen lassen - Emerald, 12.03.2006, 20:52
- Re: Absurdistan pur: Wie sich deutsche Behörden von Ausländern verarschen lassen - certina, 13.03.2006, 08:47
- Da sind wir doppelter Affenstaat... - LenzHannover, 12.03.2006, 23:31
- Re: Da sind wir doppelter Affenstaat... - Cujo, 13.03.2006, 00:19
Absurdistan pur: Wie sich deutsche Behörden von Ausländern verarschen lassen
--> <font size="4">Falsche Anerkennungen von
Vaterschaften führt offenkundig zu erschlichenen
Aufenthaltsgenehmigungen in ganz großem Stil</font>
Der spektakulärste Fall eines Berliner lenkt
den Blick auf einen kniffeligen Punkt deutscher Gesetzgebung.
Ein 37jähriger aus Togo hat schon 18 Vatershaften anerkannt - von Frauen aus Berlin, aus München, Braunschweig, Nordfriesland und Ludwigshafen, quer durch die gesamte Republik.. Jetzt sei er im Begriff, die 19. Vaterschaft im Westerwaldkreis anzuerkennen.
Die Mutter, eine 20jährige Afrikanerin, sollte abgeschoben werden. Da der selbst ernannte Vater ein unbefristetes Aufenthaltsrecht habe, habe auch das Kind Anrecht auf einen Doppelpass. Und die Frau dürfe, als Mutter eines deutschen Kindes, dann auch in Deutschland bleiben. Auch hätten beide sofort Anspruch auf Sozialhilfe.
Der Knackpunkt: Selbst wenn Behörden angesichts „hochmobiler zeugungsfreudiger“ Väter Lunten riechen würden - tun könnten sie nix.
Eine Mutter könne seit 1998 jeden Mann als Vater angeben, ohne Nachweis der biologischen Vaterschaft. Des gelte selbst in solchen Fällen, in denen der Mann eine andere Hautfarne als das Kind habe!!!!!!!!
Mit dieser Neuregelung sollte die frühere Regelung korrigiert werden, bei denen das Jugendamt bei ledigen Müttern zunächst automatisch an die Stelle des Erzeugers getreten sei.
Die ausländerrechtlichen Folgen hatte man seinerzeit nicht im Blick - schliesslich seien in der Regel mit der Vaterschaft mehr Pflichten als Rechte verbunden.
Der vorliegende Fall sei zwar ein besonders krasser, aber leider kein Einzelfall, kommentierte CDU-Rechtsexperte Bosbach diesen Fall.
Und diese Umstände hätten sich auch längst in „gewissen Kreisen“ herum gesprochen, und zwar derartig oft, dass wegen der derartig vielen Verdachtsfälle nun von Justizministerin Zypries (SPD) ein schnelles Eingreifen gefordert würde.
Der Staat brauche schnellsten seine Möglichkeit, die behaupteten Vaterschaften zu überprüfen, wenn begründete Zweifel bestünden, dass der Mann, der die Vaterschaft anerkenne, auch der biologische Vater sei..
Die zuständige Staatsanwaltschaft solle Vaterschaften anfechten und per DNA - Analyse überprüfen lassen können. Strafverfolgungsbehörden beklagen längst mafiaähnliche Strukturen. Das Muster „Der Kuckucksvater“ kassiere - die Frau könne in Deutschland bleiben. Die Frauen zahlen den - meist mittellosen - Männern 3000 bis 5000 Euro, mutmaßen die Behörden.
Doch nun tue sich endlich mal was. Die Justizministerkonferenz regte im Herbst immerhin an, per Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Missbrauch bei Aufenthaltstiteln und Staatsangehörigkeit einzudämmen. Die „Träger öffentlicher Belange“ sollen ein befristetes Anfechtungsrecht bei Vaterschaften erhalten. Daran arbeite das Bundesjustizministerium jetzt mal endlich, hieß es auf Anfrage.
Na prima!
Tschuess
G.C.

gesamter Thread: