- § 218a Abs.4 StGB - Aleph, 15.03.2006, 19:27
- Re: § 218a Abs.4 StGB - thoughtful, 15.03.2006, 22:34
- Re: § 218a Abs.4 StGB - Cujo, 16.03.2006, 02:25
- Danke für die Antworten! (o.Text) - Aleph, 16.03.2006, 12:44
- Re: § 218a Abs.4 StGB - Cujo, 16.03.2006, 02:25
- Re: § 218a Abs.4 StGB - thoughtful, 15.03.2006, 22:34
Re: § 218a Abs.4 StGB
-->>>Liebe Elliott-Freunde,
>>ich habe eine kurze, aber für mich wichtige Frage.
>>Wann wurde im Strafgesetzbuch der Absatz 4 (Fristenregelung mit 22 Wochen) im § 218a aufgenommen? Dieser Passus ist mir völlig neu. Er verdoppelt ja nahezu die alte Abtreibungsfrist.
>>Dank für jede Antwort.
>>Gruß Aleph
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>Ich vermute: StGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S.3322)
>th.
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Moin,
in diesem ZUsammenhang flächig gezeichnet:
"Auszüge aus einer beachtlichen Rede des Schauspielers Mathieu Carriere - u.a. zitiert er seinen Schachfreund Otto Schily mit den Worten:"Es ist schwieriger, in Deutschland das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu reformieren, als im nahen Osten Frieden zu stiften"."
Gruß
Cujo

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