- Auf dem Weg zum 100%-Staat... - dottore, 16.03.2006, 09:52
- Re: Warum soll man dann noch wirtschaften? - Theo Stuss, 16.03.2006, 09:56
- Wer die Schnautze voll hat, so vom 100-%-Staat mit BILD als Pflichtlektüre... - certina, 16.03.2006, 13:18
- 50% ist aber die psychologische Schmerzgrenze... - Der Einarmige Bandit, 16.03.2006, 10:07
- Selbstverständlich mit Lethargie... - Valerie, 16.03.2006, 10:20
- Guck doch mal nach Frankreich, liebe Valerie!! Die Zeichen der Zeit erkennen - Der Einarmige Bandit, 16.03.2006, 10:25
- Hat es / wird es dort etwas bringen? Ist nicht direkt vergleichbar mit D-Land - Valerie, 16.03.2006, 10:40
- Taten kommen dann wenn es wirklich weht tun. Wer leidet denn wirklich? - x Thomas, 16.03.2006, 16:25
- Guck doch mal nach Frankreich, liebe Valerie!! Die Zeichen der Zeit erkennen - Der Einarmige Bandit, 16.03.2006, 10:25
- Je mehr sie haben wollen,desto weniger bekommen sie. - Burning_Heart, 16.03.2006, 11:18
- Re: Je mehr sie haben wollen,desto weniger bekommen sie. - Student, 16.03.2006, 11:59
- Selbstverständlich mit Lethargie... - Valerie, 16.03.2006, 10:20
- Nehmen Sie diesen nicht gerade als Zwingmacht zur Hilfe? (o.Text) - Taktiker, 16.03.2006, 11:52
- Nehmen Sie diesen nicht gerade als Zwingmacht zur Hilfe? - Freddi, 16.03.2006, 15:12
- Das kommt von Deinem NATÜRLICHEN Instikt für Gut und Schlecht (o.Text) - Frank, 16.03.2006, 17:16
- Ich schließe mich dieser Sichtweise zu 100% an, habe ebensolches Gefühl (oT) - Shakur, 17.03.2006, 00:36
- Nehmen Sie diesen nicht gerade als Zwingmacht zur Hilfe? - Freddi, 16.03.2006, 15:12
- Die Richter haben noch viel Arbeit vor sich... - bernor, 16.03.2006, 21:17
- Re: die BRD war schon seit jeder ein sozialistisches Gebilde - Baldur der Ketzer, 17.03.2006, 01:13
- Re: die BRD war schon seit jeder ein sozialistisches Gebilde - klingonenjoerg, 17.03.2006, 16:37
- Re: Warum soll man dann noch wirtschaften? - Theo Stuss, 16.03.2006, 09:56
Auf dem Weg zum 100%-Staat...
-->Hi,
der 50/50-Grundsatz des BVerfGE ist gefallen. ENDLICH!
Dazu aus einer Agentur:
Die Einkommens- und Gewerbesteuerbelastung darf nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mehr als die Hälfte der Erträge eines Steuerpflichtigen betragen.
Aus dem Eigentumsgrundrecht [aaah!] lasse sich keine allgemein verbindliche absolute Belastungsobergrenze von 50 Prozent ableiten.
Das Gericht relativierte damit seinen 1995 [Kirchoff & Konsorten vgl. Minderheitsvotum Böckenförde dazu, hier schon mit @Tarantoga diskutiert] aufgestellten so genannter Halbteilungsgrundsatz (Gesamtsteuerbelastung eines Steuerpflichtigen darf nicht über rund 50 Prozent der Erträge hinausgehen).
Dieser Grundsatz gelte nicht für die Einkommens- und Gewerbesteuer, machte das Gericht deutlich. Die Richter wiesen daher die Klage eines Unternehmers ab, der 1994 mehr als 57 Prozent Steuern auf Erträge zahlen sollte.
[Von den Steuern, die er aus den Erträgen bezahlt (MWSt., die sich bekanntlich ab 2007 um fast 20 Prozent erhöht, usw.) schweigen wir besser - der Staat wrd schon wissen, was das"Beste" für seine Untertanen ist].
Für Interessierte das AZ: 2 BvR2194/99.
Schönen Tag noch!

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